Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 13 Seiten

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rung über die gemeinsame Einrichtung vorzusehen, damit ein permanenter Druck auf Effizienz und Innovation garantiert wird.

GL und RVK beantragen die Streichung dieses Artikels.

Artikel 17

Le canton de Vaud est l'avis que l'inscription de la compensation des risques dans la loi pérennise un principe qui a fait ses preuves. Il salue en outre la possibilité offerte par cette disposition d'intégrer ultérieurement d'autres indicateurs de morbidité que ceux pris en compte actuellement.

Die Stiftung für Konsumentenschutz erklärt, dass sie die gesetzliche Verankerung des Risikoausgleichs im KVG sowie dessen Verfeinerung mittels Einführung des neuen Kriteriums «Medikamentenkosten» bereits im Rahmen der Managed Care Vorlage begrüsst habe. Sie ist der Überzeugung, dass der Risikoausgleich zwischen den Versicherern mit dieser weiteren Massnahme verbessert werden kann. Das Abwerben von jungen, gesunden Versicherten würde mithin überflüssig werden

Aktion Freiheit und Verantwortung fordert, dass die Verfeinerung des Risikoausgleichs im ordentlichen, bereits aufgelisteten Reformprozess umzusetzen sei. Im Rahmen des Gegenvorschlags werde die Umsetzung nur unnötig verzögert.

RVK beantragt die Streichung der Artikel 17 - 17b (sowie Art. 18 Abs. 9).

Artikel 21 Absätze 2 und 6

RVK und Aktion Freiheit und Verantwortung beantragen die Streichung der Änderungen.

Änderungen bisherigen Rechts

RVK und Aktion Freiheit und Verantwortung beantragen die Streichung der Änderungen.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

RVK und Aktion Freiheit und Verantwortung beantragen die Streichung der Änderungen.