Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 13 Seiten

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Mit der Einführung einer Rückversicherung für sehr hohe Kosten und einer weiteren Verfeinerung des Risikoausgleichs, bei welcher der Bundesrat weitere Kriterien für ein erhöhtes Krankheitsrisiko definieren kann, soll der Anreiz zur Risikoselektion für die einzelnen Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung minimiert werden. Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten ist für alle Krankenkassen einheitlich und obligatorisch. Sie wird mittels Krankenkassenprämien finanziert und übernimmt die Leistungskosten pro versicherte Person, welche einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, wobei die Krankenkasse als sogenannter Erstversicherer die vollen Kosten bis zur Schwelle sowie einen Selbstbehalt der die Schwelle übersteigenden Kosten selber trägt. Der Selbstbehalt stellt den Anreiz zur Leistungs- und Kostenkontrolle sicher, auch wenn die Schwelle bereits überschritten wurde. Je tiefer der Schwellenwert angesetzt wird, desto geringer wird der Teil, den die Krankenkassen vollumfänglich zu tragen haben und desto stärker gleichen sich die Prämien an, was den Anreiz zur Risikoselektion vermindert und einen häufigen Kassenwechsel auch für die Versicherten weniger attraktiv macht. Die Wechselkosten werden somit verringert. Der Wettbewerb unter den Versicherern wird somit beibehalten, aber er soll vermehrt dort spielen, wo er vom Gesetzgeber ursprünglich gewollt ist, nämlich bei der Qualität der Versicherungsangebote.

Zudem sollen die Grund- und die Zusatzversicherung in dem Sinne getrennt werden, dass sie künftig von unterschiedlichen Gesellschaften (juristischen Einheiten) durchgeführt werden. Informationsbarrieren zwischen einer Krankenkasse und einer anderen Gesellschaft einer Gruppe sollen den Datenaustausch zwischen den Gesellschaften verhindern. Nebst der daraus resultierenden verbesserten Transparenz dient auch diese Massnahme infolge der verbesserten Umsetzung des Datenschutzes der Eindämmung der Risikoselektion.

3. Hauptergebnisse

3.1 Öffentliche Krankenkasse oder wettbewerbsorientiertes System

Grundsätzlich ist nicht die Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" sondern der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates Vernehmlassungsgegenstand. Einige Vernehmlassungsadressaten haben sich jedoch trotzdem zur Volksinitiative geäussert, andere haben nur erwähnt, ob sie die Volksinitiative annehmen oder ablehnen.

Neun Vernehmlassungsadressaten unterstützen ausdrücklich die Volksinitiative. Es sind dies der Kanton JU, die SP, die Grünen und die EVP, Fédération suisse des retraitées, AVIVO suisse, die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, Pharm!action und Transgender Network. Alternativ würden einige davon jedoch auch den Gegenvorschlag unterstützen (JU, Grüne, Fédération suisse des retraités).

Weil die Volksinitiative nicht Vernehmlassungsgegenstand ist, wird vorliegend auf eine weiterführende inhaltliche Darstellung der Stellungnahmen zur Volksinitiative verzichtet. Nur eine Minderheit unterstützt ausdrücklich die Volksinitiative. Die Vernehmlassungsadressaten möchten somit grundsätzlich ein wettbewerbsorientiertes System mit mehreren Versicherern beibehalten. Eine Optimierung der Fehlanreize, insbesondere im Bereich der Risikoselektion, wird von den Vernehmlassungsadressaten jedoch grundsätzlich begrüsst.

3.2 Zum indirekten Gegenvorschlag als Ganzes (Rückversicherung mit Verfeinerung des Risikoausgleichs und Trennung)

Auch wenn der indirekte Gegenvorschlag von der Mehrheit abgelehnt wird, wird ein Handlungsbedarf zur Optimierung der Fehlanreize im System, insbesondere im Bereich Risikoselektion, anerkannt.

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