Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 13 Seiten
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A. Einleitende Bemerkungen
1. Ausgangslage
Am 23. Mai 2012 wurde die eidgenössische Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" eingereicht. Diese verlangt, dass der Bund zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung eine einheitliche nationale öffentliche Einrichtung schafft, welche über kantonale oder interkantonale Agenturen verfügt. Dazu ist eine Änderung von Artikel 117 der Bundesverfassung erforderlich.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich das wettbewerbsorientierte System mit mehreren Krankenversicherern, wie es seit der Einführung des KVG im Jahr 1996 besteht, bewährt hat und somit grundsätzlich beibehalten werden muss. Daher lehnt er die Volksinitiative ab. Um bestehende Fehlanreize wie die Risikoselektion zu beheben sowie in der sozialen Krankenversicherung vermehrt Transparenz zu schaffen, hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative, welcher eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beinhaltet, auszuarbeiten.
Am 27. Februar 2013 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des KVG. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 3. Juni 2013.
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, die Konsumentenschutzorganisationen, die Verbände der Leistungserbringer, die Patientenorganisationen, die Versicherer sowie weitere interessierte spezialisierte Organisationen wurden eingeladen, sich zum Entwurf der Vorlage zu äussern. Insgesamt wurden 196 Behörden und interessierte Organisationen angeschrieben. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag.admin.ch) veröffentlicht.
Das EDI erhielt insgesamt 111 Stellungnahmen. Davon enthielten 14 keine Bemerkungen oder äusserten sich nicht zum Gegenvorschlag. Sämtliche Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) hat ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht. Von den 12 einbezogenen politischen Parteien antworteten deren acht (BDP, CVP, EVP, FDP, Grüne, GLP, SP und SVP). Von den Versicheren gaben zwei eine Stellungnahme ab, zudem äusserten sich vier Versicherverbände. Die übrigen Stellungnahmen stammen von Leistungserbringern und Organisationen des Gesundheitswesens sowie weiteren interessierten Stellen und Verbänden.
2. Gegenstand
Das wettbewerbsorientierte System in der sozialen Krankenversicherung weist einige Verbesserungsmöglichkeiten auf. Insbesondere ist es ein Anliegen, der Risikoselektion, welche die Versicherer teilweise betreiben, entgegenzuwirken ohne den Wettbewerb der Versicherer auszuschalten. Zudem will der Bundesrat mehr Transparenz in der sozialen Krankenversicherung erhalten. Damit will er die wesentlichen Punkte der Volksinitiative für eine öffentliche Kasse aufnehmen, ohne gleichzeitig eine neues System zu schaffen. Deshalb stellt der Bundesrat der Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser Gegenvorschlag beinhaltet wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Risikoselektion und führt im bestehenden System Neuerungen ein, um die Solidarität in der sozialen Krankenversicherung zu verbessen.
Der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" umfasst im Wesentlichen zwei Elemente.