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Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 13 Seiten

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BDP, CVP und SVP sowie ChiroSuisse befürchten, dass der Gegenvorschlag zu einer direkten oder indirekten Verstaatlichung des Krankenversicherungssystems führe, welche sie ablehnen würden.

AG, ChiroSuisse und Interpharma bemängeln, dass der Gegenvorschlag keine kostendämpfenden Massnahmen beinhalte.

3.3 Zu den einzelnen Elementen des indirekten Gegenvorschlags

Obwohl der Gegenvorschlag, wie oben ausgeführt, mehrheitlich abgelehnt wird, werden einzelne Massnahmen des Gegenvorschlags, wie insbesondere die Verfeinerung des Risikoausgleichs (vgl. Ziff. 3.3.2), begrüsst. Jedoch wird generell beantragt, Änderungen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens einzuführen und nicht an einen Gegenvorschlag zu knüpfen. Ein Gegenvorschlag wird als unnötig oder teilweise gar als kontraproduktiv erachtet, und es wird allgemein befürchtet, dass damit laufende Revisionen (Risikoausgleich) verzögert oder gar blockiert werden.

3.3.1 Rückversicherung für sehr hohe Kosten

Obwohl die Rückversicherung für sehr hohe Kosten im Gegenvorschlag mit der Verfeinerung des Risikoausgleichs verknüpft ist, nehmen die Vernehmlassungsadressaten separat dazu Stellung, weshalb die Vernehmlassungsantworten im vorliegenden Bericht auch im Einzelnen dargestellt werden.

Die Rückversicherung für sehr hohe Kosten wird von den 28 Vernehmlassungsadressaten, welche den Gegenvorschlag als Ganzes begrüssen, und vom Kanton NE unterstützt. Die restlichen Vernehmlassungsadressaten lehnen eine Rückversicherung für sehr hohe Kosten ab oder äussern sich nicht dazu. 52 Vernehmlassungsadressaten äussern sich ausdrücklich negativ darüber:

So wird mehrheitlich bemängelt, dass die Rückversicherung für sehr hohe Kosten eigentlich ein (bisher abgelehnter) Hochkostenpool/Hochrisikopool respektive eine Einheitskasse "light" darstelle, welcher den Wettbewerb substanziell schwäche und die Verantwortung für die besonders teuren Fälle verwische. Dies hätte sowohl negative Auswirkungen auf die Kosten wie auch auf die medizinische Behandlung der Betroffenen. Denn mit dem Hochrisikopool würde ein Teil der Kosten der Versicherten dem Versicherungsmarkt entzogen. Dadurch würde der Anreiz für die Versicherer, sich bei den kostenintensiven Patienten für hohe Behandlungsqualität zu angemessenen Preisen einzusetzen, verloren gehen. Dabei müsste genau dies das Ziel des Wettbewerbs unter den Versicherern sein. Zudem müssten die Versicherer die finanziellen Konsequenzen für schlecht erbrachte Leistungskontrollen und die daraus resultierenden Kosten nicht mehr selber tragen. Für die Versicherten gingen die Vorteile eines umsichtigen Disease-Managements mit innovativen Versorgungsmodellen verloren. Diese Meinung äussern die Kantone AG, AI, GL, GR, LU, OW, SZ, ZG und ZH, die Parteien BDP, CVP, FDP und SVP sowie die WEKO und die Versicherer und deren Verbände ASK, CSS, Groupe Mutuel, RVK, santésuisse und Schweizerischer Versicherungsverband. Auch Organisationen des Gesundheitswesens wie alliance santé, Arbeitgeberverband der Schweizer Dentalbranche, Association Spitex privée Suisse, Konferenz Kantonale Krankenhausverbände, Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften, Krebsliga, Privatkliniken Schweiz, Schweizerische Belegärzte-Vereinigung, senesuisse, Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte, Schweizerischer Verband der Orthopädie-Techniker und Vereinigung der Pharmafirmen in der Schweiz sowie übrige Verbände wie Aktion Freiheit und Verantwortung, economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband,