Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 13 Seiten

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Santésuisse, der Schweizerische Versicherungsverband, Privatkliniken Schweiz und Aktion Freiheit und Verantwortung befürchten, dass sich die privaten Anbieter bei einer Trennung von Grund- und Zusatzversicherung aus der Grundversicherung zurückziehen werden und somit der Staat einspringen müsse. Dies würde zu einer allmählichen Bildung einer staatlichen Einheitskasse führen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband sehen keinen Bedarf für eine Trennung, da dieses Begehren bereits anlässlich der Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Krankenversicherung" im Jahre 2010 gescheitert sei. Dies fügt auch santésuisse an.

Auch der Kanton AG, curaviva und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete sind gegen eine Trennung.

Alliance santé ist der Meinung, dass das Ziel der Informationsbarrieren schwammig sei. Den Kantonen TG und ZH erscheint nicht klar, wie diese ausgestaltet sein sollen. Sie sind der Meinung, dass einer Vermischung der beiden Versicherungsbereichen aufsichtsrechtlich zu begegnen sei.

4. Zusätzliche Ergebnisse

Die Krebsliga diskutiert sowohl die Volksinitiative als auch den Gegenvorschlag kontrovers. Beide reduzieren die Risikoselektion, dem gegenüber gäbe es aber auch Befürchtungen zu negativen Wirkungen der beiden Vorlagen. Der Status Quo sei jedoch inakzeptabel. Im Bereich der vielschichtigen onkologischen Versorgung würden Prozesse nicht bei allen Versicherern definiert und einheitlich gehandhabt. Ohne geeignete weitere Massnahmen stelle keine der beiden Vorlagen eine diesbezügliche Verbesserung dar. Sie setzt sich dafür ein, dass Anreize für eine gute und effiziente Betreuung von chronisch Kranken im Zentrum stehen.

NPSuisse schlägt zusätzliche Massnahmen für Menschen mit seltenen Krankheiten vor, da diese in Bezug auf die Finanzierung von Medikamenten und Therapien mit grossen Unsicherheiten konfrontiert seien. Das Problem liege in erster Linie in der unklaren Gesetzgebung. Auch ProRaris wünscht, dass die Interessen der Patienten mit seltenen Krankheiten berücksichtigt und respektiert werden.

Mouvement populaire des familles möchte ändern, dass sich die Taggeldversicherung im Falle von Krankheit und Unfall unterscheide und die Regelungen bezüglich Selbstbehalt und Franchise anders seien. Zudem seinen hohe Franchisen in der sozialen Krankenversicherung gegen die Solidarität. Und schliesslich sei störend, dass die kantonalen Mittel zur Unterstützung der Versicherten in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen sich je nach Kanton unterscheiden.

Pro Familia und der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter möchten eine Lösung zur gezielten Entlastung der Familien.

Public Health Schweiz möchte nebst der Unterbindung der Risikoselektion auch neue Versorgungsmodelle und Massnahmen zur Gesundheitsförderung vorantreiben, da sich solche Investitionen in Zukunft positiv auf die Kostenentwicklung auswirken werden.

Für die Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte ist wichtig, dass die in Artikel 57 KVG umschriebene Funktion des Vertrauensarztes nicht berührt oder in Frage gestellt wird.