Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 13 Seiten

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Centre Patronal, Comparis und Fédération des Entreprisses Romandes äussern sich dahingehend.

Die Kantone SH, TG und ZH sowie GLP fragen sich zudem, ob ein Selbstbehalt von 20% ausreiche, damit die Kassen weiterhin ein Interesse haben, die Kosten, die über die Schwelle fallen und damit durch die Rückversicherung zu übernehmen wären, tief zu halten.

Die Kantone AI, BL, TI, TG und ZH sowie die FDP, Schweizerische Stiftung für Patientenschutz und der Gewerbeverband LU erachten eine Rückversicherung für sehr hohe Kosten als unnötig, weil bereits heute die Möglichkeit zur Rückversicherung nach Artikel 14 KVG bestehe. Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz ist der Meinung, dass auch der Wettbewerb im Rahmen von Artikel 14 KVG frei bleiben sollte.

Die Kantone AG, AI, GL, TG befürchten, dass die Rückversicherung für sehr hohe Kosten zu einer Aufblähung des Administrativaufwandes führe, dem kein grosser Nutzen gegenüberstehe.

3.3.2 Verfeinerung des Risikoausgleichs

Die Verfeinerung des Risikoausgleichs wird generell klar als notwendig erachtet und ist inhaltlich von allen sich äussernden Vernehmlassungsadressaten unbestritten. Kanton AG gibt zwar zu bedenken, dass die jährliche Umverteilung des Geldes einen erheblichen Aufwand bei der Gemeinsamen Einrichtung und bei den Versicherern mit sich bringen könnte und fragt sich, ob es in einem wettbewerbsorientierten System einen Korrekturfaktor in Form des Risikoausgleichs brauche. Dies sei im heutigen System jedoch klar zu bejahen.

Die Verfeinerung des Risikoausgleichs soll gemäss der Mehrheitsmeinung der GDK und der Kantone BL, GR, LU, NE, NW, OW, SZ, TI, TG, ZG und ZH, der Parteien BDP, CVP, FDP und GLP sowie der WEKO und der Versicherer und Verbänden ASK, CSS, Groupe Mutuel, RVK, santésuisse und SVV und Alliance santé, Arbeitgeberverband der Schweizer Dentalbranche, ChoroSuisse, Interpharma, Konferenz Kantonale Krankenhausverbände K3, Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften, Privatkliniken Schweiz, Schweizerische Belegärzte-Vereinigung, Schweizerischer Drogistenverband, Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte, senesuisse, Schweizerische Stiftung für Patientenschutz, Schweizerischer Verband für Orthopädie-Techniker, Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz sowie Aktion Freiheit und Verantwortung, Centre Patronal, curaviva, economiesuisse, Fédération des Entreprises Romandes, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Seniorenrat, Schweizerischer Verband für Seniorenfragen jedoch im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens eingeführt und nicht an einen Gegenvorschlag und die Einheitskassen-Diskussion geknüpft werden. Die bereits laufenden parlamentarischen Arbeiten sollen nicht dadurch verzögert oder gar gefährdet werden. Der RVK wünscht zudem, dass die Verfeinerung in enger Zusammenarbeit mit den Versicherern erfolge.

Demgegenüber erachten die Kantone AR und GL die Umsetzung in einem Gegenvorschlag als verbindlicher als Absichtserklärungen der Politik.

H+ spricht sich seit Jahren für eine Verfeinerung des Risikoausgleichs um Krankheitsmerkmale aus, damit sehr teure Hochrisikopatienten besser berücksichtigt werden.

Kanton SH ist zwar auch der Auffassung, dass der Risikoausgleich weiter verfeinert werden muss, weil eine Neuregelung aber erst per 1. Januar 2012 in Kraft getreten sei und eine weitere Änderung per 1. Januar 2014 wirksam werde, erscheine eine zusätzliche Verankerung auf Gesetzesstufe allerdings nicht dringlich. Auch Kanton TG stimmt einer Verfeinerung grundsätzlich zu, ist aber der Meinung, dass zunächst Erfahrungen mit den heute geltenden Faktoren gesammelt werden sollten.