Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 13 Seiten

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3.3.3 Trennung von Grund- und Zusatzversicherung

Pro

Die Befürworter des Gegenvorschlags sowie zum Teil der Volksinitiative und die Kantone AR, BL, GL sowie NE, EVP, Grüne und SP, H+, Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften, Médecins de famille Suisse, physioswiss, Schweizerische Belegärzte-Vereinigung, Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz, Schweizerischer Verband der Orthopädie-Techniker, Transgender Network und Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und-ärzte unterstützen die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung.

Sie unterstützen die Argumente des Bundesrates und sind der Meinung, dass die Trennung als wirksames Mittel erscheine, um der Risikoselektion sowie einem diesbezüglichen Datenmissbrauch vorzubeugen. Auch eine vermehrte Transparenz in Bezug auf die finanziellen Mittelflüsse wird gutgeheissen. Eine Trennung sollte jedoch nicht mit einem Gegenvorschlag sondern im Rahmen einer ordentlichen Gesetzesrevision eingeführt werden.

Auch die GDK verschliesst sich einer Diskussion über eine Trennung der beiden Versicherungsbereiche nicht.

JU unterstützt ein Verbot für Informationsaustausch und Datentransfair zwischen Grund- und Zusatzversicherung, eine absolute Trennung der beiden Bereiche wird jedoch abgelehnt.

Kontra

Die Kantone AI, GR, NW, OW und SZ sowie die Parteien CVP, FDP, GLP und SVP, WEKO, Allianz Schweizer Krankenversicherer, CSS, Groupe Mutuel, RVK, santésuisse und Schweizerischer Versicherungsverband, alliance santé, Arbeitgeberverband der Schweizer Dentalbranche, Association Spitex privée Suisse, ChiroSuisse, Interpharma, Privatkliniken Schweiz, senesuisse und Vereinigung Phramafirmen in der Schweiz sowie Aktion Freiheit und Verantwortung, Centre Patronal, economiesuisse, Fédération des Entreprises Romandes und Schweizerischer Arbeitgeberverband sind der Meinung, dass eine Trennung von Grund- und Zusatzversicherung bereits heute weitgehend bestehe, da Finanzflüsse separat ausgewiesen werden müssen, und auch der Datenschutz werde bereits geregelt. Eine absolute Trennung mache das System nur komplizierter, führe zu mehr Administrativaufwand, Verhindere die Nutzung von Synergien und führe damit letztlich zu höheren Kosten, denen aber kein direkter Nutzen gegenüberstehe. Der Schweizerische Versicherungsverband hinterfragt die Wirksamkeit einer Trennung zudem, weil von aktuell rund 60 Krankenversicherern nur noch 16 von der neuen Regelung betroffen wären.

Der Kanton ZG anerkennt eine gewisse Gefahr von Intransparenz bei den Finanzflüssen zwischen den beiden Versicherungsbereichen, schlägt jedoch vor, diesbezügliche Regelungen in das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) aufzunehmen.

GR, LU, SH, CVP, santésuisse, Schweizerischer Versicherungsverband, Association Spitex privée Suisse, senesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband und Comparis weisen auf die Wahlfreiheit der Versicherten hin, welche bei einer Trennung von Grund- und Zusatzversicherung nicht mehr gegeben wäre. Rund 80% der Versicherten hätten Ihre Grund- und Zusatzversicherung aktuell bei demselben Versicherer abgeschlossen und würden vom Service aus einer Hand profitieren. Falls jemand dies nicht möchte, könne er freiwillig zu einem anderen Versicherer wechseln. Aus diesen Gründen wird eine Trennung abgelehnt. SH würde jedoch eine klare Trennung der Finanz- und Informationsflüsse innerhalb von Gruppengesellschaften begrüssen.