Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/104: Verordnung über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V) · 11 Seiten
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Tierverkehrsdatenbank: Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Seuchenbekämpfung. Deshalb sollen relevante Tiergesundheitsdaten für berechtigte Stellen durch entsprechende Datenschnittstellen auch in dieser Anwendung sichtbar werden. Wenn z.B. ein Betrieb infolge Seuchengefahr gesperrt werden muss, soll das in TVD aufgeführt werden, damit allen Anwenderinnen und Anwendern klar wird, dass keine Tierbewegungen mehr stattfinden dürfen.
Anhang 2
Die Änderungen bisherigen Rechts betreffen in erster Linie Meldepflichten an die Informationssysteme ASAN und Acontrol. Diese werden in den einzelnen Fachverordnungen festgehalten und müssen teilweise aktualisiert bzw. präzisiert werden.
Artikel 65a TSV ist seit Inkrafttreten der ISVet-V überflüssig: Die Meldepflicht findet sich in Artikel 65 TSV und die Ermächtigung zum Erlass von technischen Weisungen in der ISVet-V.
Artikel 312 Absatz 4 TSV muss einerseits angepasst werden, weil die Labordatenbank ALIS neu bezeichnet wird und als Subsystem Bestandteil des gemeinsamen zentralen Informationssystems entlang der Lebensmittelkette ist. Andererseits müssen neu auch Daten über Antibiotikaresistenzen eingegeben werden. Für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung ist es zudem wichtig, dass Untersuchungsergebnisse eindeutig einer Tierhaltung zugeordnet werden können. Dies ist mit der aktuellen Regelung nur bei registrierten Tierhaltungen möglich. Private Heimtierhaltungen, die weder im BUR noch in der TVD registriert sind, können nur identifiziert werden, wenn sie in der Labordatenbank ALIS mit dem Namen und der Adresse der Tierhalterin oder des Tierhalters erfasst sind.