Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/11: Teilrevision der Raumplanungsverordnung · 16 Seiten
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zur Häufung der Revisionen von Gesetz und Verordnung äussern sich AI, FR, SH, ZG, ZH; BPUK, FSU, SIA.
Weitere allgemeine Bemerkungen sind wie folgt eingegangen: Die hohe Regulierungsdichte wird abgelehnt (SAB) bzw. mit Besorgnis festgestellt (Gemeinden). Detailbestimmungen sollen in Wegleitungen festgehalten werden, die zusammen mit Interessenvertretungen auszuarbeiten sind (SBV). Einmal mehr versucht die Verwaltung, ein ihr nicht genehmes Anliegen des Parlaments auf dem Verordnungsweg zu sabotieren (SVP). Dem Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ist stärker Rechnung zu tragen (AG BKS, AGUS, Archäologie, AS, Bauernhausforschung, KSD, NIKE, Pro Natura, Pusch, SL, SVS, WWF). Wir vermissen, dass nicht konkreter darauf hingewiesen wird, dass die Anpassung nicht zu negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft und das bäuerliche Bodenrecht führen darf (VLP).
TRANSPORT VON WÄRMEENERGIE AUS LANDWIRTSCHAFTSBETRIEBEN IN DIE BAUZONEN (ART. 34a)
Allgemeine Bemerkungen
Inhaltliche Stossrichtung
Im Grundsatz wird die vorgeschlagene Verordnungsänderung im Bereich der Wärmeenergie begrüsst von AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG; CVP,
FDP, SPS; SBV; sgv; agridea, Aquanostra, BPUK, FER, GR AW; KBNL; Prométerre, SOBV, Suissetec, VLP; VSGP, VSLG. Begrüsst wird namentlich die durch die Motion von Ständerat Luginbühl angestossene Aufgabe des Kriteriums der Gebäudegruppe (z.B. BE, GL, OW, ZG; VLP).
BL erachtet die Vorlage aus raumplanerischen Überlegungen (schleichende Auflösung der Trennung von Nichtbauzonen und Bauzonen) zwar als problematisch, jedoch würden in diesem Fall energiepolitische Gründe für die Änderung überwiegen (ähnlich: Suissetec).
VD, VS; SVP; SAB; sgv; HEV stehen der Änderung eher kritisch oder ablehnend gegenüber. FSU und SIA werfen die Frage auf, ob es richtig ist, für die mutmasslich wenigen Betriebe eine Regelung in die Verordnung aufzunehmen.
Mit dieser erneuten Änderung wird der Weg zu reinen Energie-Produktionsanlagen geebnet, welche in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform sind (Pro Natura, Pusch, SVS, WWF). Es gilt eine zunehmende „Industrialisierung“ der Landwirtschaftszone und einen Wildwuchs von zusätzlichen Bauten zu Lasten des Kulturlandes zu verhindern (VS; sgv; FSU, HEV, Suissetec). Der sgv befürchtet Wettbewerbsverzerrungen. Der Liberalisierungsschritt geht sehr weit (HEV).
Das bisherige Kriterium der Gebäudegruppe in Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe c RPV ist ersatzlos zu streichen (BE, ZG; FDP; sgv; biomasse, FSU, Prométerre, SIA).
Die vorgeschlagene Regelung ist zu detailliert und komplex für den Vollzug bzw. kann diesen erschweren (BE, SG, VD, ZH; FDP; SAB; SBV, sgv; agridea; Prométerre, VLP; s. auch die Stellungnahmen im Kapitel „Allgemeine Beurteilung des vorgeschlagenen Effizienzkriteriums“, unten S. 5)
bzw. ist ein Eingriff in die Kompetenz der Kantone zur Regelung der Energieversorgung (SAB). Die Vorlage entspricht nicht der Intention der Motion Luginbühl, weil sie den Wärmetransport einschränkt (BE; FDP, SVP; SAB; SBV; FER).
Die SAB regt als Ersatzkriterium an, dass „die Wärmeproduktion zur wirtschaftlichen Diversifizierung des Standortbetriebes beiträgt und ökologischen Standards entspricht“.
4/16 L173-0132