Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/11: Teilrevision der Raumplanungsverordnung · 16 Seiten

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Variantenentscheid

Den Hauptvorschlag favorisieren AR, FR, GE, NW, SO, SZ, TG, VD; CVP; Aquanostra, FSU, HEV, KBNL, Pro Natura, Pusch, SIA, SL, SVS, VSLG, WWF. Dies schwergewichtig wegen der Nachteile, die mit der Variante verbunden wären.

Der Variante den Vorzug geben GL, LU, OW, SG, SH, TI, ZG; SPS; SBV; Kompostforum, SOBV, Suissetec, VSEI, VSGP zumeist weil die Betrachtung der Energieeffizienz über das Gesamtsystem wichtig bzw. sinnvoll sei. Die grössere Flexibilität bei Bewilligung heben als Vorteil hervor: SBV, SOBV,

VSGP.

Beide Varianten lehnen ab: SVP; SAB; Prométerre. Nicht zur bevorzugten Variante äussern sich insbesondere BS, GR, JU, NE, UR; FDP; sgv; agridea, BPUK, FER, JardinSuisse; VLP.

Allgemeine Beurteilung des vorgeschlagenen Effizienzkriteriums

Die Einführung eines Energieeffizienzkriteriums anstelle des bisherigen Kriteriums der Gebäudegruppe wird begrüsst (BS, GE, JU, LU, NE, ZH; SPS; FER). Es ist essentiell, dass die Anforderungen vergleichbar sind mit dem Standard, der auch innerhalb der Bauzonen für solche Anlagen gilt (JU, ZH). Das vorgeschlagene Effizienzkriterium ist geeignet zur Beurteilung der Zweckmässigkeit des Wärmetransports (BS). Es ist notwendig, für die Erstellung von Anlagen industriell-gewerblicher Art ausserhalb der Bauzonen hohe Anforderungen zu formulieren (ZH). Die strengen und verbindlichen Vorgaben werden begrüsst (SPS).

Zu den allgemein skeptischen Äusserungen von VD, VS, ZH; SVP; SAB; sgv; HEV s. oben im Kapitel Inhaltliche Stossrichtung, S. 4.

Vereinzelt wird beantragt, den Wirkungs- bzw. Nutzungsgrad zu senken (SVP; VSLG) bzw. die Vorgabe zu überdenken (AR).

Es muss konkretisiert werden, wer zu welchem Zeitpunkt welchen Nachweis zu erbringen hat und wie die Überprüfung und Kontrolle der Wärmetransporte funktionieren sollen (NE, SG, TG, ZH; FSU, SIA). Es ist wichtig, dass der gesuchstellende Landwirt die dazu notwendigen Angaben, namentlich auch zum Wärmenetz, im Baubewilligungsverfahren liefern muss (NE; FSU, SIA). Nur leicht kontrollierbare Einzelanforderungen sind aufzustellen (ZH) bzw. es ist auf bestehende Normen zurückzugreifen, wie z.B. diejenigen der Musterverordnung der Kantone im Energiebereich [MuKEn] (BE, SG, ZH; VLP); ZH regt eine Erhöhung dieser Anforderungen um 20 Prozent an.

AR, BE, NW, SG, TG, ZG, ZH; sgv; FER, VLP erachten die vorgeschlagene Regelung als nicht vollzugstauglich bzw. hegen zumindest grosse Zweifel daran, namentlich bezüglich Einhaltung der Effizienzvorgaben. Die Angabe einer konkreten Prozentzahl kann zu unsinnigen Lösungen führen (BE, VD) bzw. ist nicht opportun (SAB). Es sollen keine ziffernmässigen Effizienzvorgaben in der RPV verankert werden, sondern es soll allgemein auf den Stand der Technik verwiesen und die Konkretisierung dieses Kriteriums im Rahmen von Erläuterungen, Wegleitungen oder dergleichen vorgenommen werden (BE, OW, SG; SBV; VLP). Wir zweifeln daran, dass die Fachleute aller Kantone in den Pla-

® genügend geschult sind (SZ).

nungsgrundlagen QM-Holzheizwerke

Ein Effizienzkriterium führt voraussichtlich zu grösseren Energie-Erzeugungsanlagen, weshalb die Bedingung der Unterordnung unter den Landwirtschaftsbetrieb (Art. 34a Abs. 3 RPV) damit nicht mehr gegeben ist (Pro Natura, Pusch, SVS, WWF). Im Rahmen der Umsetzung muss darauf geachtet werden, dass die gleichermassen wichtigen Güter Landschaftsschutz und Versorgung mit erneuerbaren Energien nicht gegeneinander ausgespielt werden (SPS).

Einsatz fossiler Energieträger und Spitzenlastabdeckung

Wir begrüssen die Klarstellung im Erläuternden Bericht, wonach Artikel 16a Absatz 1 RPG den Einsatz fossiler Brennstoffe nicht gestattet, auch nicht zur so genannten Spitzenlastabdeckung bei Holz- 5/16

L173-0132