Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 59 Seiten
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K334-1510
5. Bewilligungspflicht für die Durchführung verkehrsmedizinischer- und psycho-
logischer Untersuchungen (Änderung der VZV)
5.1 Kantone
Verkehrsmedizinische Untersuchungen
Die Bewilligungspflicht für verkehrsmedizinische Untersuchungen wird von 23 Kantonen befürwortet und von drei Kantonen abgelehnt.
Vorbehalte von befürwortenden Kantonen in Bezug auf die Einführung und Ausgestaltung der Bewilligungspflicht:
- Die überwiegende Mehrheit hat signalisiert, dass eine Einführung der Qualitätssicherungsmassnahmen auf den 1. Januar 2014 unmöglich sei. Die Umsetzung bedinge erhebliche administrative, technische, personelle, organisatorische und rechtliche Anpassungen. Die Mehrheit der Kantone verlangt eine Verschiebung des Inkrafttretens auf Mitte 2015 – einige Kantone fordern ein noch späteres Inkrafttreten.
- Sämtliche Kantone sind mit der Einführung verschiedener Bewilligungsstufen einverstanden. Die Mehrheit hat sich aber für eine Reduktion auf drei (vereinzelt zwei) Stufen ausgesprochen. Mit den vorgeschlagenen vier Bewilligungsstufen sind vier Kantone (AI, GL, OW, TI) einverstanden.
- Eine Minderheit ist der Meinung, dass auch eine weniger aufwändige Registrierungspflicht genügen könnte.
Verkehrspsychologische Untersuchungen
Die Bewilligungspflicht für verkehrspsychologische Untersuchungen wird von sämtlichen Kantonen befürwortet, wobei für die Mehrheit eine Einführung auf den 1. Januar 2014 aus den gleichen Gründen wie bei den verkehrsmedizinischen Untersuchungen unrealistisch ist.
5.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen
Die FDP lehnt eine Bewilligungspflicht sowohl für verkehrsmedizinische als auch für verkehrspsychologische Untersuchungen ohne Begründung ab.
Die SVP lehnt die Bewilligungspflicht ab, weil sie gegen eine «staatliche Aufblähung des Untersuchungsapparates mit der Schaffung von mehreren Kategorien von Spezialärzten und Psychologen» ist.
Die SPS ist mit der Bewilligung für verkehrsmedizinische Untersuchungen einverstanden, hat aber Vorbehalte in Bezug auf deren Ausgestaltung. Sie möchte:
- eine Reduktion auf drei Bewilligungsstufen;
- dass bei verkehrsrelevanten Einschränkungen, die behandelbar (z.B. Medikamente) oder kompensierbar (z.B. Brille) sind oder mit einem gezielten Training verbessert werden können, der Schwerpunkt auf der Behandlung und nicht auf dem «aus dem Verkehr ziehen» liegt. Für die periodischen Untersuchungen der über 70-Jährigen soll daher der Hausarzt oder die Hausärztin zuständig sein, damit sich diese Untersuchungen nicht zu verkehrsmedizinisch geschulten Spezialisten verlagern, bei denen der therapeutische Ansatz nicht im Vordergrund steht.