Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 42 Seiten
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Standpunkte und Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren
Die vorgeschlagene Lösung wurde im Vernehmlassungsverfahren von den angehörten Kreisen wie folgt bewertet:
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Offen gebliebene strittige Punkte
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1.4 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Mit den beantragten finanziellen Mitteln für die Anpassung an den Klimawandel und den Schutz vor Schadorganismen wird die Erhaltung der Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen des Waldes in der Schweiz langfristig gesichert. Die Mehrausgaben liegen damit im öffentlichen Interesse. Heute getätigte Massnahmen werden mit grosser Wahrscheinlichkeit künftige höhere Kosten infolge Ausfalls von Produktions- und Schutz- und Wohlfahrtsleistungen vermindern. Aufgaben und Aufwand stehen generell in einem günstigen Verhältnis zueinander.
Eine Reduktion der beantragten finanziellen Mittel hätte zur Folge, dass sich der Zeitraum für die Realisierung der notwendigen Massnahmen auf eine längere Periode erstrecken würde. Würden die Mittel im Bereich Anpassung an den Klimawandel z.B. halbiert, würde sich der Zeitraum für die Umsetzung verdoppeln. Die damit verbundenen Risiken wie Sturmschäden, Waldbrandrisiken, instabile Schutzwälder, etc. würden dabei überproportional zunehmen.
1.5 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
Die Zuständigkeit für die Waldpolitik in der Europäischen Union (EU) ist grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten. Auf EU-Ebene existieren eine Waldstrategie 2009 und ein EU-Waldaktionsplan bis 2011. Beide sind in Revision begriffen und im Frühjahr 2013 wird die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament ihre neue Waldstrategie und bis 2014 einen neuen EU-Waldaktionsplan 2015 – 20 vorlegen.
Die Waldwirtschaft der EU-Mitgliedstaaten ist allerdings weitaus stärker von (Rechtssetzungs-)Aktivitäten auf EU-Ebene in anderen Sektoren indirekt betroffen. Erwähnenswert ist die Politik des ländlichen Raums, die seit 2007 den Mitgliedstaaten jährlich mehrere hundert Millionen Euro zur Verfügung stellt. Zusätzlich werden Beiträge der Mitgliedsstaaten geleistet, die je nach Prioritäten unterschiedlich hoch sind, aber insgesamt die EU-Beiträge noch übertreffen. Auswirkungen auf den Wald haben u.a. auch die Wasserrahmenrichtlinie, die Bodenschutzstrategie, die Richtlinie über erneuerbare Energien, die auf März 2013 in Kraft tretende EU-Holzhandelsverordnung, die EU-Biodiversitätsstrategie (u.a. mit Vorschriften über Waldwirtschaftspläne), und Natura 2000 (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) mit neu auch separaten waldwirksamen Richtlinien. In Vorbereitung für 2013 sind weitere waldrelevante Richtlinien und Vorschriften, wie z.B. diejenige über invasive fremde Arten oder über pflanzliches Vermehrungsgut.
Zusätzlich sind 46 Länder der pan-europäischen Region (Europa inklusive Russland, Südost-, Osteuropa) bestrebt, bis Ende 2013 unterschriftsreife Vorschläge für ein rechtlich verbindliches Abkommen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im pan-europäischen Raum vorzulegen. Die bisherigen Entwürfe lassen darauf schliessen, dass dabei die Schweizer Waldgesetzgebung den Anforderungen