Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 42 Seiten
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Absatz 2: Gemäss Artikel 1 des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 199540 (FHSG) hat auch der Bund bei den Fachhochschulen bestimmte Aufgaben. Im Bereich der Waldwirtschaft fördert er diese, indem er namentlich ihre Aufgaben regelt, ihre Diplome anerkennt und finanzielle Unterstützung leistet. Mittlerweile gibt es auch auf Fachhochschulstufe eine forstliche Grundausbildung, den Bachelorstudiengang „Forstwirtschaft“ und den Masterstudiengang im Agrar- und Forstsektor an der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) in Zollikofen. Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich bietet seit einigen Jahren den Bachelorstudiengang „Umweltnaturwissenschaften“ und den Masterstudiengang „Umweltnaturwissenschaften“ mit der Vertiefungsmöglichkeit Wald- und Landschaftsmanagement an, wobei der Masterstudiengang „Umweltnaturwissenschaften“ die Kernelemente des bisherigen Studiums der Forstwissenschaften beinhaltet. Diesen Entwicklungen wird mit der Anpassung des bisherigen Absatzes 2 Folge geleistet, indem der Bund neu im Rahmen der Zusammenarbeit nach Artikel 1a FHSG nicht mehr explizit für eine forstliche Aus- und Weiterbildung an der ETH, sondern generell auf Hochschulstufe sorgt. Diese Aufgabe nimmt er, wie bereits heute in der Praxis bewährt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den forstlichen Berufsverbänden wahr.
2.5.2 Abschnitt 1a: Holzförderung
Holz ist eine wichtige natürliche Ressource: Es ist ein erneuerbarer, klimaneutraler Rohstoff, der sowohl stofflich verwertbar als auch energetisch einsetzbar ist. Angesichts der CO2-Problematik und der ambitiösen Klima- und Energiepolitik hat Holz ein sehr grosses Potenzial und Holz aus Schweizer Wäldern kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten41. Zukünftig könnte Holz als Lieferant von kohlenstoffbasierter Biomasse auch immer bedeutender für die chemische und pharmazeutische Industrie werden.
Trotz diesen Vorteilen von Holz, wird der Wald in der Schweiz seit Jahrzehnten unter seiner Zuwachsleistung genutzt (insb. im Privatwald und in Gebirgswäldern). So hat die Schweiz im europäischen Vergleich einen der höchsten Holzvorräte. Dies obwohl weltweit der Schutz der Wälder vor Übernutzung im Vordergrund steht. Energie- und klimapolitisch sinnvoll wäre nach Ansicht des Bundesrats eine vermehrte Nutzung des einheimischen Rohstoffs und Energieträgers Holz sowie eine bessere Wertschöpfung im Inland42. Anzustreben sind Verbesserungen beim Ausschöpfen des zur Verfügung stehenden Holznutzungspotentials43 des Schweizer Waldes, bei der Innovationskraft der Wertschöpfungskette Holz sowie bei der Abstimmung mit anderen Sektoralpolitiken und Akteuren.
Der Bund sorgt gemäss Artikel 77 Absatz 1 BV dafür, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. Die Nutzfunktion des Waldes ist dabei nur dann erfüllt, wenn der Rohstoff Holz tatsächlich genutzt wird.44 Das Ziel
40 SR 414.71
41 Der Schweizer Wald wird nachhaltig bewirtschaftet. Schweizer Holz erfüllt die Anforderungen nach einer nachhaltigen und legalen Holznutzung (Antwort des Bundesrates zur Interpellation 10.3032 und zur Interpellation 09.4026).
42 Bericht des Bundesrates vom 27. Januar 2012 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012 - 2015, S. 35. Abrufbar unter: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung
43 Hofer P. et al. 2011: Holznutzungspotenziale im Schweizer Wald. Auswertung von Nutzungsszenarien und Waldwachstumsentwicklung. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Wissen Nr. 1116: 80 S.
44 BBl 1988 III 188