Vorlage
Vernehmlassung 2012/128: Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) · 10 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 10Fedlex · Vorlage
Anhang (Artikel 8 Absatz 6 und Übergangsregelung in Artikel 61 V-FIFG)
Anrechenbare Personalkosten für die Bemessung der KTI-Beiträge zur Förderung von Innovationsprojekten
1. Anrechenbar sind die Personalkosten der folgenden Personalkategorien:
1.1 Projektleiterin / Projektleiter;
1.2 stellvertretende Projektleiterin / stellvertretender Projektleiter;
1.3 erfahrene Wissenschaftlerin / erfahrener Wissenschaftler;
1.4 wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter;
1.5 Technikerin / Techniker; Programmiererin / Programmierer.
2. Die Personalkosten setzen sich aus dem Bruttolohn (inkl. 13. Monatsgehalt), den Sozi-
alzulagen und dem Arbeitgeberanteil für die Sozialabgaben zusammen.
3. Für die jeweilige Personalkategorie gilt folgender Maximalbetrag pro Stunde (ohne
Overhead):
_____________________________________________________________________ Tarif
(ohne
Overhead)
Fr.
_____________________________________________________________________ Projektleiterin / Projektleiter131
stellvertretende Projektleiterin / stellvertretender Projektleiter109
erfahrene Wissenschaftlerin / erfahrener Wissenschaftler89
wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter75
Technikerin / Techniker; Programmiererin / Programmierer68
_____________________________________________________________________
Overheadbeiträge
1. Die KTI legt den effektiven Prozentsatz des pauschalen Overheadbeitrags (Artikel 37
V-FIFG) im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Bundesmittel jeweils für das dem Berechnungsjahr folgende Kalenderjahr fest.
2. Der Overheadbeitrag wird zusätzlich zum errechneten Betrag für die direkten Projekt-
kosten entrichtet.