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Vernehmlassung 2012/128: Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) · 10 Seiten
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c. die beantragte Kostengutsprache;
d. die voraussichtlichen Eigenleistungen der Umsetzungspartner.
Art. 15 Entscheid der KTI
1 Heisst die KTI ein Gesuch um eine Kostengutsprache gut, so legt sie mit Verfügung einen entsprechenden Höchstbetrag fest und bestimmt die Frist, innert der ein Gesuch nach Artikel 4 eingereicht werden muss.
2 Sie kann die Verfügung mit weiteren Bedingungen und Auflagen versehen.
3 Sie bewilligt das Projekt im Rahmen einer ordentlichen Beurteilung aufgrund eines Gesuchs nach Artikel 4. Der Beitrag kann vom Betrag der Kostengutsprache abweichen.
3. Kapitel: Unterstützung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums
(Art. 20 FIFG)
Art. 16 Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen
(Art. 20 Abs. 1 FIFG)
1 Die KTI unterstützt Programme und Initiativen zur Sensibilisierung potenzieller Unternehmerinnen und Unternehmer und zur Schulung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern vor und nach der Unternehmensgründung mit Beiträgen.
2 Die Programme und Initiativen müssen mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a. Die Trainerinnen und Trainer verfügen über eine erfolgreiche praktische unternehmerische Erfahrung oder über sehr gute Kenntnisse in der Vermittlung eines spezifischen Fachgebiets.
b. Die Anbieterin oder der Anbieter des Programms oder der Initiative legt klare Kriterien fest, nach denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt werden. Teilnahmekriterien sind insbesondere die Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Qualität ihrer Geschäftsidee.
3 Die KTI schliesst mit der Anbieterin oder dem Anbieter einen Vertrag ab. Dieser legt die Teilnahmekriterien, den Inhalt, den Umfang und die Evaluation des Programms oder der Initiative sowie ein Kostendach fest.
Art. 17 Unterstützung von Gründung und Aufbau wissenschaftsbasierter Unternehmen
(Art. 20 Abs. 2 FIFG)
1 Die KTI unterstützt die Gründung und den Aufbau neuer Unternehmen (Start-up Unternehmen) durch Evaluation, Coaching, Begleitung, Hilfe bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, Information sowie Kommunikations- und Vernetzungsmassnahmen.
2 Die Vorhaben müssen mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a. Das Produkt, der Prozess oder das Geschäftsmodell ist innovativ, wissenschaftsbasiert und hat ein ausreichendes Marktpotenzial.
b. Aufgrund des Engagements und der Kompetenzen der Beteiligten kann eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts erwartet werden.