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Vernehmlassung 2012/128: Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) · 10 Seiten
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c. mit dem Vorhaben das Ziel, potenzielle Umsetzungspartner von der Attraktivität einer wirtschaftlichen Nutzung der Forschungsresultate zu überzeugen, erreichbar erscheint.
2 Sie unterstützt ein Projekt ohne Umsetzungspartner während höchstens 18 Monaten.
Art. 11 Bemessung der Beiträge, Entscheid der KTI und Vertrag
1 Für die Bemessung der Beiträge gilt Artikel 8.
2 Für den Entscheid der KTI und den Vertrag gelten sinngemäss die Artikel 6 und 7.
4. Abschnitt: Gutschriften für Vorstudien (Innovationsschecks)
(Art. 19 Abs. 4 FIFG)
Art. 12 Begriff und Voraussetzungen
1 Kleine und mittlere Unternehmen können bei der KTI für die Ausarbeitung einer Vorstudie durch eine beitragsberechtigte Forschungsstätte eine Gutschrift (Innovationsscheck) beantragen.
2 Vorstudien dienen zur Abklärung der wirkungsvollen Umsetzbarkeit von Innovationsprojekten der Unternehmen. Es handelt sich dabei insbesondere um:
a. Ideenstudien und Konzeptentwicklungen;
b. Analysen zum Innovations- und Marktpotenzial von Prozessen, Produkten, Dienstleistungen oder Technologien.
3 Gutschriften werden nicht gewährt für Vorhaben, die vor der Antragstellung in Angriff genommen wurden sowie für Vorhaben, die bereits durch andere öffentliche Mittel gefördert werden.
4 Ein Unternehmen kann alle zwei Jahre höchstens einen Innovationsscheck erhalten.
Art. 13 Verfahren
1 Das Unternehmen schliesst mit einer beitragsberechtigten Forschungsstätte eine Zusammenarbeitsvereinbarung ab.
2 Die Forschungsstätte kann die Gutschrift im Rahmen eines Vertrags nach Artikel 7 bei der KTI einlösen. Die Zusammenarbeitsvereinbarung ist Bestandteil dieses Vertrags.
5. Abschnitt: Kostengutsprachen
(Art. 31 Bst. f V-FIFG)
Art. 14 Gesuch
1 Ist die beteiligte Forschungsstätte noch nicht bekannt, so kann ein Umsetzungspartner bei der KTI vorerst ein Gesuch um eine Kostengutsprache einreichen.
2 Das Gesuch muss umfassen:
a. einen Projektbeschrieb, der den Innovationsgehalt, gemessen am aktuellen Stand der Forschung und der Technologie sowie an der Konkurrenzsituation am Markt, erkennen lässt;
b. die voraussichtlichen Projektkosten;