Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/142: Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht und Anpassungen im Aktien-, GmbH- und Genossenschaftsrecht) sowie des Revisionsaufsichtsrechts · 68 Seiten

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Trotz fortgeschrittener Informatisierung vergeht zwischen der Eintragung in das kantonale Tagesregister und der rechtsverbindlichen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zuviel Zeit, die für die Wirtschaft wertvoll ist. Bereits heute wäre es technisch machbar, die Daten bereits unmittelbar nach der Genehmigung durch das EHRA zu veröffentlichen. Dafür fehlt aber die gesetzliche Grundlage.

Verknüpfungen der kantonalen Handelsregister mit anderen staatlichen Registern, die ebenfalls wirtschaftsrelevante Daten enthalten (z.B. das Betreibungsregister, das Register der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde oder das Register für bewilligungspflichtige Gewerbe), gibt es nicht. Der Bund und die Kantone verfügen zwar über eine grosse Menge wirtschaftsrelevanter Daten. Allerdings können sie diese der Öffentlichkeit nicht ausreichend benutzerfreundlich zur Verfügung stellen, da es kein einheitlich strukturiertes und gesamtschweizerisches Handelsregister mit entsprechenden Suchoptionen und Verknüpfungen gibt. Diese Lücke füllen private Auskunftsdienste aus. Sie bereiten die Daten des Bundes und der Kantone auf und bieten die so gewonnenen Erkenntnisse den Benutzern meistens gegen Entgelt an. Oft bieten sie auch eine personenbezogene Suche an. Auf diese Weise muss sich die Wirtschaft auf offiziell nicht überprüfte Informationen verlassen. Die Benutzer bezahlen letztlich für Informationen, die der Staat zu einem wesentlichen Teil günstig oder sogar kostenlos zur Verfügung stellen könnte, da er sie bereits in einer eigenen Datenbank gespeichert hat.

1.1.4 Vision der Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister

Die Eidg. Expertenkommission für das Handelsregister ist eine ausserparlamentarische Verwaltungskommission des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements. Sie berät das Eidg. Amt für das Handelsregister (EHRA), welches Teil des Bundesamtes für Justiz ist, in handelsregisterrechtlich relevanten Angelegenheiten.

Über Jahrzehnte hinweg konnte das Handelsregister ein relativ starres Gebilde sein, da es nur ein beschränktes Informationsbedürfnis von mehrheitlich schweizerischen Benutzern zu befriedigen hatte. Dies ist seit anfangs des 21. Jahrhundert nicht mehr der Fall. Die zunehmende wirtschaftliche Dynamik, das internationale Zusammenwachsen der Wirtschaftsräume und die Informatisierung haben unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit der Handelsregisterbehörden. Die Expertenkommission erachtete es deshalb anfangs 2010 als notwendig, eine Vision zum schweizerischen Handelsregisterwesen zu erarbeiten. Diese beinhaltet eine Auslegeordnung, in welche Richtung sich das Handelsregister in den nächsten zehn bis 15 Jahren entwickeln könnte.

An ihren Sitzungen vom 1. Februar, 20./21. April und 23. September 2010 erarbeitete die Expertenkommission eine Vision, die sie schliesslich am 9. November 2010 verabschiedete. Anfangs 2011 wurde die Vision in französischer und deutscher Sprache in der Fachzeitschrift REPRAX veröffentlicht.16

16 EIDG. EXPERTENKOMMISSION FÜR DAS HANDELSREGISTER, Vision zum schweizerischen Handelsregisterwesen, Bern, 9. November 2010, REPRAX 1/2011, S. 1 ff. bzw. S. 9 ff.