Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 54 Seiten
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ENTWURF
Referenz/Aktenzeichen: L083-0060
Artikel 67 Sanktionen
Bei Verstössen gegen diese Verordnung oder die allgemeinen Bedingungen über das Emissionshandelsregister kann das BAFU den beiden Kontobevollmächtigten sowie dem Transaktionsvalidierer ohne vorgängige Benachrichtigung und bis zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands die jeweiligen Berechtigungen entziehen und/oder die betroffenen Konten sperren.
Artikel 68 Datenschutz
Das Emissionshandelsregister ist eine Sammlung von Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes29. Das BAFU hat das Register nach Artikel 11a Absatz 2 des Datenschutzgesetzes beim Datenschutzbeauftragten angemeldet.
29 SR 235.1 29/54 274/2006-01959/40/25/L083-0060