Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 54 Seiten

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ENTWURF

Referenz/Aktenzeichen: L083-0060

übereinstimmen. Kurzfristige Darlehen werden in der Regel für 18 Monate, längerfristige für 60 bis 72 Monate gewährt. Die Laufzeit der gewährten Bürgschaft darf die Laufzeit des verbürgten Darlehens nicht übersteigen.

In der Regel werden ,pari passu’-Darlehen von Banken verbürgt. Weil jedoch insbesondere in der Frühphase eines Unternehmens ein Bedarf an Kapital mit höherer Risikotragbereitschaft besteht, sollen bei vielversprechenden Innovationen auch Darlehen in Nachrangigkeit verbürgt werden können. Diese sind mit einem grösseren Verlustrisiko behaftet, weil im Falle der Insolvenz zuerst die vorrangigen Verbindlichkeiten wie Fremdkapital bedient werden. Andere Mezzanin-Formen, wie partizipatorische oder Wandeldarlehen, die mit einem ausgesprochenen Optionscharakter ausgestattet sind, sind mit grösseren Risiken behaftet, aber vor allem im Hinblick auf eine Erfolgsbeteiligung interessant.

Artikel 117 Zusicherung der Bürgschaft

Unternehmen, die ein Innovationsvorhaben mit einem verbürgten Darlehen finanzieren wollen, reichen beim BAFU bzw. bei einer vom BAFU beauftragten Organisation ein Gesuch ein. Bei positiver Beurteilung der innovativen Technologie und des Unternehmens erteilt das BAFU eine Zusicherung, dass die Bürgschaft gegenüber einem geeigneten Darlehensgeber gewährt wird (Abs. 1).

Zur Beurteilung eines Innovationsprojekts, das über ein verbürgtes Darlehen finanziert werden soll, sind gemäss Absatz 2 mindestens notwendig:

 Organisationsform, Organe, Zeichnungsberechtigung und Finanzstruktur des Unternehmens, inklusive Fristigkeit bereits bestehender Darlehen (Bst. a).

 Technische Dokumentation des Innovationsprojekts sowie Businessplan mit Investitionskosten, erwarteten Cash Flows sowie Massnahmen zur erfolgreichen Entwicklung, Markteinführung oder Verbreitung der innovativen Technologie (Bst. b und c);

 Beschreibung der innovativen Technologie, Verfahren oder Anlage und deren Potenzial zur Einsparung von Treibhausgasemissionen oder Ressourcenverbrauch bzw. zur Erhöhung der Energieeffizienz oder des Einsatzes erneuerbarer Energien (Bst. d).

Von Interesse ist auch der Grund, warum das Innovationsprojekt ohne Bürgschaft nicht durchgeführt werden kann.

Das BAFU oder die beauftragen Vollzugsorgane können jederzeit weitere Angaben verlangen.

Artikel 118 Gewährung der Bürgschaft

Gestützt auf die Zusicherung gewährt das BAFU bzw. eine von ihm beauftragte Organisation einer Bank oder einem anderen geeigneter Darlehensgeber eine Bürgschaft (Abs. 1). Weil das Risiko für den Darlehensgeber infolge der Bürgschaft sinkt, hat er dies in Form einer verringerten Risikoprämie und besseren Zinskonditionen an den Darlehensnehmer weiterzugeben (Abs. 2).

Artikel 119 Meldepflicht und Berichterstattung

Das Unternehmen, dem ein verbürgtes Darlehen gewährt wird, muss jährlich Bericht erstatten über den Status des Darlehens, der über den Stand der Amortisation und Zinsbelastung Auskunft gibt, und seine Jahresrechnung vorlegen (Abs. 2).

Von Interesse sind Ereignisse, die zu einem Schadensfall führen könnten. Änderungen der rechtlichen Struktur des Unternehmens sind unverzüglich zu melden (Abs. 1). Dazu gehören Änderungen der Eigentumsverhältnisse oder des Unternehmenszwecks. Die Bürgschaft kann bei einer Übernahme eines Unternehmens weiter geführt werden.

Artikel 120 Vollzug

Das BAFU kann geeigneten Organisationen mit einem Leistungsauftrag Vollzugsaufgaben übertragen. Die Übertragung von Verwaltungsaufgaben kann gestützt auf Artikel 39 des CO2-Gesetzes auch hoheitliche Aufgaben im Auftrag des Bundes umfassen. Die Organisation untersteht in diesem Fall der Staatshaftung.

Die Beurteilung der innovativen Technologie hinsichtlich dessen Nutzen für den Klimaschutz und die Schonung der natürlichen Ressourcen kann ein Expertengremium nach dem Modell der KTI eingesetzt werden. Für ihren Aufwand werden die die Experten entschädigt.

47/54 274/2006-01959/40/25/L083-0060