Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/49: Fanzüge; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) · 16 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2013-04-23/217
durchgesetzt werden müssen. Der Kanton Basel-Landschaft ist der Meinung, dass dies mit den bestehenden Ressourcen nicht machbar ist und der Kanton Luzern, grundrechte.ch, Fanarbeit sowie Referendum BWIS befürchten zusätzliche Kosten.
Breite Unterstützung (BL, JU, NW, OW, SO, TI, VBZ, VPOD, SGB, SEV, Fanarbeit, grundrechte.ch, SP, Schweizerischer Gemeindeverband) findet das Modell YB bzw. die Idee, dass Fanbetreuer in den Extrazügen mitreisen und die Sportklubs mit den Transportunternehmen zusammenarbeiten und Vereinbarungen treffen. So wird mehrfach gefordert, sich am gut funktionierenden YB-Modell zu orientieren.
13 Vernehmlassungsteilnehmende sind der Meinung, dass es in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen zwischen friedlichen und gewaltbereiten Fans kommen kann. Swissolympic, der SIHF, der SSV und grundrechte.ch fragen nach der Definition von Fangruppen. Der Kanton Basel-Stadt, grundrechte.ch und Referendum BWIS befürchten zudem, dass die Möglichkeit einer willkürlichen Handhabung der Bestimmung besteht. Der Kanton Fribourg stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wer die Tickets kontrollieren soll.
Verstärkt Anreize für die freiwillige Benutzung der Extrazüge möchten die Kantone Glarus, Luzern,
Nidwalden, Obwalden, St.Gallen, Zug und der SSV schaffen. Vorgeschlagen werden ein symbolischer Preisnachlass auf das Kombiticket sowie die Priorisierung der Fanzüge auf dem Bahnnetz, so dass die Züge non-stop ans Ziel gelangen. Der SSV und Fanarbeit erwarten vermehrt Eskalationen bei zu starken Transportrestriktionen.
Für die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Schaffhausen und St.Gallen sowie Centre Patronal ist das Kombiticket von Transport und Eintritt (ausschliesslich) in den Gästesektor ein geeignetes Mittel, den Ausschluss der Fans vom Transport mit Regelfahrzeugen zu erwirken. Fanarbeit schreibt jedoch, dass die Einführung eines Kombitickets für die gut organisierten Fussballfans als Herausforderung angesehen werden kann, diese Regelung zu umgehen. Genannt wird als Beispiel das Spiel GC-Basel vom Juli 2012. Auch der SGB merkt an, dass restriktive Massnahmen dazu führen werden, dass Fans auf Regelzüge ausweichen. Der Kanton St.Gallen fügt an, dass er die Einführung einer solchen Verpflichtung grundsätzlich begrüsst. Er zweifelt jedoch, ob das PBG der richtige Erlass dafür ist. Er würde es vorziehen, wenn eine solche Verpflichtung im Zusammenhang mit der Revision des Hooligan-Konkordats festgelegt werden könnte. Damit nicht nur grossen Fankurven von Vergünstigungen profitieren können, schlägt M. Meisinger vor, dass alle Klubs Pauschaltickets für Auswärtsreisen zum Preis von Fr. 22.00 bzw. Fr. 44.00 vom VöV beziehen und diese gegen Vorlage des Auswärtstickets den reisewilligen Fans abgeben können.
Für den Kanton Luzern zeigt die Vorlage zu wenig auf, wie die Bestimmungen durchgesetzt werden können. Er fordert, dass Ausweichbewegungen auf andere Sektoren im Stadion in Folge Anreise mit Regelzügen verhindert werden müssen. Zudem soll die Vorlage eine Grundlage enthalten, wonach die Polizei der SBB die Mehraufwendungen verrechnen kann bzw. die Transportpolizei eingesetzt wird.