Vorlage ADR
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten
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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1
wendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken in Fahrzeugen oder Containern nur den Vorschriften des Abschnitts 5.5.3."
1.1.4.3 erhält folgenden Wortlaut:
"1.1.4.3 Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs
Ortsbewegliche Tanks der IMO-Typen 1, 2, 5 und 7, die den Vorschriften des Kapitels 6.7 oder 6.8 nicht entsprechen, die jedoch vor dem 1. Januar 2003 nach den Vorschriften des IMDG-Codes (Amendment 29-98) gebaut und zugelassen wurden, dürfen weiterverwendet werden, vorausgesetzt, sie entsprechen den anwendbaren Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung des IMDG-Codes1. Darüber hinaus müssen sie den Vorschriften der jeweiligen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalten 10 und 11 angegebenen Anweisungen und den Vorschriften des Kapitels 4.2 des ADR entsprechen. Siehe auch Unterabschnitt 4.2.0.1 des IMDG-Codes.
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1)Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat mit Rundschreiben DSC.1/Circ.12 und Corrigenda einen Leitfaden für die Weiterverwendung von bestehenden ortsbeweglichen Tanks und von Straßentankfahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter («Guidance on the Continued Use of Existing IMO Type Portable Tanks and Road Tank Vehicles for the Transport of Dangerous Goods») herausgegeben. Der englische Text dieses Leitfadens kann auf der Website der IMO unter www.imo.org eingesehen werden."
1.1 Folgenden neuen Abschnitt einfügen:
"1.1.5 Anwendung von Normen
Wenn die Anwendung einer Norm vorgeschrieben ist und ein Widerspruch zwischen der Norm und den Vorschriften des ADR besteht, haben die Vorschriften des ADR Vorrang."
Kapitel 1.2
1.2.1 In der Bemerkung zur Begriffsbestimmung für "Antragsteller" "Betreiber" ändern
in:
"Betreiber eines Tankcontainers".
Im ersten Satz der Begriffsbestimmung für "Batterie-Fahrzeug" "auf einer Beförderungseinheit" ändern in:
"auf diesem Fahrzeug".
In der Begriffsbestimmung für "Bergungsverpackung" "oder undichte" ändern in:
", undichte oder nicht den Vorschriften entsprechende".
ENTWURF
In der Begriffsbestimmung für "Druckgefäß" "und Flaschenbündel" ändern in:
", Flaschenbündel und Bergungsdruckgefäße".
In der Begriffsbestimmung für "GHS" "ST/SG/AC.10/30/Rev.3" ändern in: