Vorlage ADR
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten
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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1
2. Wenn die Gasspeichersysteme nicht dicht sind oder überfüllt sind oder Beschädigungen aufweisen, die ihre Sicherheit beeinträchtigen könnten, dürfen sie nur in Bergungsdruckgefäßen gemäß ADR befördert werden.
c) Wenn das Gasspeichersystem mit mindestens zwei hintereinander eingebau-
ten Ventilen ausgerüstet ist, müssen davon zwei Ventile so verschlossen sein, dass sie unter normalen Beförderungsbedingungen gasdicht sind. Wenn nur ein Ventil vorhanden oder funktionsfähig ist, müssen alle Öffnungen mit Ausnahme der Öffnung der Druckentlastungseinrichtung so verschlossen sein, dass sie unter normalen Beförderungsbedingungen gasdicht sind.
d) Gasspeichersysteme müssen so befördert werden, dass eine Behinderung der
Druckentlastungseinrichtung oder Beschädigungen der Ventile und aller übrigen unter Druck stehenden Teile der Gasspeichersysteme und ein unbeabsichtigtes Freiwerden des Gases unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert werden. Die Gasspeichersysteme müssen gegen Verrutschen, Rollen oder vertikale Bewegung gesichert sein.
e) Gasspeichersysteme müssen den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.6.8 a),
b), c), d) oder e) entsprechen.
f) Die Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften des Kapitels 5.2 müssen
eingehalten werden. Sofern die Gasspeichersysteme in einer Handhabungseinrichtung befördert werden, müssen die Kennzeichnungen und Gefahrzettel auf der Handhabungseinrichtung angebracht werden.
g) Dokumentation
Jede Sendung, die nach dieser Sondervorschrift befördert wird, muss von einem Beförderungspapier begleitet werden, in dem mindestens die folgenden Angaben enthalten sind:
(i) die UN-Nummer des im Gasspeichersystems enthaltenen Gases, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden;
(ii) die offizielle Benennung für die Beförderung des Gases;
(iii) die Nummer des Gefahrzettelmusters;
(iv) die Anzahl der Gasspeichersysteme;
(v) bei verflüssigten Gasen die Nettomasse in kg des Gases jedes Gasspeichersystems und
bei verdichteten Gasen der nominale Fassungsraum in Liter jedes Gasspeichersystems, dem der nominale Betriebsdruck nachgestellt ist;
(vi) der Name und die Adresse des Absenders und des Empfängers.
ENTWURFDie Informationsbestandteile der Absätze (i) bis (v) müssen nach einem der
folgenden Beispiele angegeben werden:
Beispiel 1: «UN 1971 ERDGAS, VERDICHTET, 2.1, 1 GASSPEICHERSYS-TEM MIT INSGESAMT 50 L, 200 BAR».
Beispiel 2: «UN 1965 KOHLENWASSERSTOFFGAS, GEMISCH, VERFLÜS-