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Vernehmlassung 2012/59: Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft. Übernahme der Durchführungsvorschriften für biologischen Wein. · 15 Seiten

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Anhang 3a (Art. 3a)

Stoffe, die zur Herstellung von Hefe und Hefeprodukten verwendet werden dürfen

Name Anwendungsbedingungen

Primärhefe Hefezubereitungen/

-formulierungen

Calciumchlorid zulässig

Kohlendioxid zulässig zulässig

Zitronensäure nur zur Regulierung des pH-

Werts bei der Hefeherstellung

zulässig

Milchsäure nur zur Regulierung des pH-

Werts bei der Hefeherstellung

zulässig

Stickstoff zulässig zulässig

Sauerstoff zulässig zulässig

Kartoffelstärke nur zur Filterung zulässig nur zur Filterung zulässig Natriumcarbonate nur zur Regulierung des pH- nur zur Regulierung des pH-

Werts zulässig Werts zulässig

Pflanzenöle nur als Schmier- bzw. Trenn- nur als Schmier- bzw. Trenn-

mittel oder Schaumverhüter mittel oder Schaumverhüter zulässig zulässig