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Vernehmlassung 2012/59: Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft. Übernahme der Durchführungsvorschriften für biologischen Wein. · 15 Seiten
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Anhang 3a (Art. 3a)
Stoffe, die zur Herstellung von Hefe und Hefeprodukten verwendet werden dürfen
Name Anwendungsbedingungen
Primärhefe Hefezubereitungen/
-formulierungen
Calciumchlorid zulässig
Kohlendioxid zulässig zulässig
Zitronensäure nur zur Regulierung des pH-
Werts bei der Hefeherstellung
zulässig
Milchsäure nur zur Regulierung des pH-
Werts bei der Hefeherstellung
zulässig
Stickstoff zulässig zulässig
Sauerstoff zulässig zulässig
Kartoffelstärke nur zur Filterung zulässig nur zur Filterung zulässig Natriumcarbonate nur zur Regulierung des pH- nur zur Regulierung des pH-
Werts zulässig Werts zulässig
Pflanzenöle nur als Schmier- bzw. Trenn- nur als Schmier- bzw. Trenn-
mittel oder Schaumverhüter mittel oder Schaumverhüter zulässig zulässig