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Vernehmlassung 2012/59: Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft. Übernahme der Durchführungsvorschriften für biologischen Wein. · 15 Seiten
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Bezeichnung Anwendungsbedingungen für die Verarbeitung von Lebensmitteln
pflanzlichenUrsprungs tierischen Ursprungs
Trink-, Quell- und Mineral- Trink-, Quell- und Mineralwasser wasser
Calciumchlorid nur als Koagulationsmittel nicht zulässig
zulässig
Calciumcarbonat zulässig nicht zulässig
Calciumhydroxid zulässig nicht zulässig
Calciumsulfat nur als Koagulationsmittel nicht zulässig
zulässig
Magnesiumchlorid (Nigari) nur als Koagulationsmittel nicht zulässig
zulässig
Kaliumcarbonate nur zum Trocknen von Trauben nicht zulässig
zulässig
Natriumcarbonate nur für die Zuckerherstellung nicht zulässig
zulässig
Milchsäure nicht zulässig nur zur Regulierung des pH-
Wertes des Salzbades bei der Käseherstellung zulässig Zitronensäure nur zur Ölgewinnung und nur zur Regulierung des pH-
Stärkehydrolyse zulässig Wertes des Salzbades bei der Käseherstellung zulässig Natriumhydroxid nur für die Zuckerherstellung nicht zulässig
und für die Herstellung von Öl
aus Rapssaat (Brassica spp)
zulässig
Schwefelsäure nur für die Zuckerherstellung nur für die Gelatineherstellung
zulässig zulässig
Salzsäure nicht zulässig nur für die Gelatineherstellung
und zur Regulierung des pH-Wertes des Salzbades bei der Herstellung von Gouda-,
Edamer- und Maasdamer Käse, Boerenkaas, Friese und Leidse Nagelkaas zulässig
Ammoniumhydroxid nicht zulässig nur für die Gelatineherstellung
zulässig
Wasserstoffperoxid nicht zulässig nur für die Gelatineherstellung
zulässig
Kohlendioxid zulässig zulässig
Stickstoff zulässig zulässig
Ethanol nur als Lösemittel zulässig nur als Lösemittel zulässig Gerbsäure nur als Filtrierhilfe zulässig nicht zulässig
Eiweissalbumin zulässig nicht zulässig
Kasein zulässig nicht zulässig
Gelatine zulässig nicht zulässig
Hausenblase zulässig nicht zulässig
Pflanzenöle nur als Schmier- bzw. Trennmit- nur als Schmier- bzw. Trenn-
tel oder Schaumverhüter zuläs- mittel oder Schaumverhüter