Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 24Fedlex · Erläuternder Bericht

Mit der Schaffung des IF wurde die Finanzierung der Nationalstrassen auf zwei Rechnungen aufgeteilt.

Der IF hat die Form eines rechtlich unselbständigen Fonds mit eigener Bilanz und Erfolgsrechnung. Die Einlagen von der SFSV in den IF werden als Ausgaben in der Staatsrechnung gebucht und der SFSV bzw. dem allgemeinen Bundeshaushalt belastet. Daraus ergibt sich, dass jede Zuteilung von Mitteln von der SFSV in den IF im Zeitpunkt der Verbuchung der Einlage der Schuldenbremse unterliegt. Auch belastet jede Erhöhung der Einlagen in den IF die SFSV und steht deshalb fallweise in Konkurrenz zu den übrigen über die SFSV finanzierten Aufgaben. Die (jährlichen) Einlagen in den IF sind deshalb so zu dimensionieren, dass sowohl die über den IF finanzierten, als auch die übrigen Aufgaben nach Artikel 86 Absatz 3 BV über genügend Mittel verfügen (Art. 2 Abs. 3 IFG).

1.3.3 Einnahmequellen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr

Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen

Rund 90 Prozent der Einnahmen der SFSV stammen aktuell aus der Mineralölsteuer (Grundsteuer) und dem Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen. Die Einnahmeentwicklung der SFSV ist damit direkt von der Höhe der Steuertarife und der Entwicklung des Treibstoffabsatzes abhängig (siehe Anhang III und Anhang IV).

Die Steuertarife sind im Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (MinöStG)24 geregelt. Die Mineralölsteuer (Grundsteuer) pro Liter Benzin und Diesel beträgt heute 43,12 bzw. 45,87 Rappen. Dies entspricht grundsätzlich den Tarifen, wie sie 1993 in Kraft gesetzt wurden. Der Mineralölsteuerzuschlag pro Liter Benzin und Diesel beläuft sich auf 30 Rappen und ist seit 1974 unverändert. Die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlag sind somit nicht an den Benzin- oder Dieselpreis gekoppelt. Die sich laufend verändernden Preise an den Tankstellen sind dementsprechend nicht auf Tarifanpassungen bei der Mineralölsteuer oder dem Mineralölsteuerzuschlag zurückzuführen.

Abbildung 8

Steuerliche Belastung von Benzin und Diesel per 30. Juni 201325

Steuersätze auf Treibstoffe in Rappen pro Liter Benzin 95 ROZ Dieselöl Mineralölsteuer (Grundsteuer) 43,120 45,870 Mineralölsteuerzuschlag 30,000 30,000 8,0% Mehrwertsteuer vom durchschnittlichen Verkaufspreis 13,185 13,926 Weitere Gebühren/Beiträge (Carbura26) 0,415 1,515

Total Belastung durch Steuern und Abgaben 86,720 91,311

Durchschnittlicher Verkaufspreis inkl. Mehrwertsteuer (Juni 2013) 178,000 188,00 Anteil Total Belastung am durchschnittlichen Verkaufspreis (in %) 48,7 48,6

24 SR 641.61

25 Eidgenössische Zollverwaltung (EZV).

26 Gebühr zur Finanzierung der Bewirtschaftung der Pflichtlager.