Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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Die seit 1974 bzw. 1993 in Kraft gesetzten und heute noch gültigen Steuertarife wurden bis anhin nicht der allgemeinen Teuerungsentwicklung angepasst. Die Teuerung ist aus Sicht der SFSV von entscheidender Bedeutung, weil diese auf der Ausgabenseite anfällt und entsprechend finanziert werden muss.
Abbildung 9
Vergleich Steuersätze aktuell und mit einer Teuerung per 30. Juni 2013
Steuer Steuersätze auf Treibstoffe Steuersätze auf Treibstoffe Differenz in Rappen pro
in Rappen pro Liter in Rappen pro Liter Liter
aktuell gültige Teuerung berücksichtigt
Mineralölsteuer Benzin 43,120 49,994 6,874 Mineralölsteuer Diesel 45,870 53,183 7,313 Mineralölsteuerzuschlag 30,000 65,684 35,684
Seit der letzten Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags im 1974 sind die allgemeinen Konsumentenpreise27 um rund 118,9 Prozent angestiegen. Real – also unter Berücksichtigung der Teuerungsentwicklung – entsprechen 30 Rappen Mineralölsteuerzuschlag heute noch rund 13,7 Rappen.
Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette)
1985 hat die Schweiz die Vignettenpflicht für die Benützung der Nationalstrassen
1. und 2. Klasse mit Motorfahrzeugen und Anhängern (bis je 3,5 Tonnen Gesamtgewicht28) eingeführt (Art. 86 Abs. 2 BV). Seither berechtigt der Kauf eines Vignettenklebers die Fahrzeugführenden während eines Jahres zum Befahren der abgabepflichtigen Nationalstrassen. Bei der Einführung kostete die Vignette 30 Franken. 1995 wurde der Preis teuerungsbedingt auf 40 Franken angehoben.
Am 24. November 2013 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Preiserhöhung der Jahresvignette von 40 auf 100 Franken und die Einführung einer Zweimonatsvignette zum Preis von 40 Franken und die damit verbundene Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 400 Kilometer sowie die Aufnahme von zwei neuen Netzelementen abgelehnt.
1.3.4 Aufgaben und Aufwendungen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr
Die langfristige Gewährleistung von Funktionalität, Sicherheit, Verfügbarkeit und Verträglichkeit der Nationalstrassen ist eine hochkomplexe und vielfältige Aufgabe. Nur mit der Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel wird diese Aufgabe auch künftig erfolgreich bewältigt werden können. Für Detailangaben, insbesondere zum Finanzbedarf wird auf Ziffer 2.3.2 verwiesen.
27 Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).
28 Die Vignettenpflicht besteht auch für Motorfahrzeuge und Anhänger über je 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen (z.B. Arbeitsfahrzeuge).