Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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Das Nationalstrassennetz wird immer älter und das investierte Anlagevermögen wächst von Jahr zu Jahr an. Ein Grossteil der Nationalstrasseninfrastruktur ist heute zwischen 40 und 50 Jahre alt und knapp 96 Prozent des geplanten Nationalstrassennetzes sind erstellt. Gleichzeitig steigt das Verkehrsaufkommen stetig an, insbesondere rund um die Agglomerationen. Schliesslich werden die Nationalstrassen immer komplexer, vor allem aufgrund der Zunahme von elektromechanischen Anlagen.
Alleine schon dadurch, dass das Nationalstrassennetz stetig länger und im Durchschnitt auch älter wird, steigen die Ausgaben für den baulichen Unterhalt. Hinzu kommt, dass sie aufgrund der stärkeren Beanspruchung aufgrund der Verkehrszunahme auch stärker abgenutzt werden. Die zunehmende Komplexität führt zu steigenden Ausgaben für den baulichen Unterhalt, insbesondere da die elektromechanischen Anlageteile in der Regel eine kürzere Lebensdauer aufweisen. Auch die nachstehend umschriebenen Massnahmen der Anpassung des Nationalstrassennetzes haben steigende Unterhaltskosten zur Folge, weil insgesamt mehr Lärmschutzwände, mehr Anlagen zur Abwasserbehandlung oder mehr Schutzbauten (z.B. gegen Lawinen, Steinschlag oder Hochwasser), usw. unterhalten werden müssen. Der Bedarf für Unterhaltsarbeiten wird deshalb auch in Zukunft weiter zunehmen.
Der bauliche Unterhalt umfasst alle projektgestützten baulichen Massnahmen zur Substanz- und Werterhaltung an bestehenden Anlagen der Nationalstrassen. Dazu gehören bspw. die Sanierung des Trassees oder die Instandhaltung von Brückenbauwerken und Tunnel. Besonders ins Gewicht fallen dabei kostenintensive Unterhaltsmassnahmen bei Tunneln, wenn Tunnelgewölbe, Zwischendecken, Sicherheitsstollen usw. saniert werden müssen und bei Brücken.
Die Lebensdauer der Anlageteile der Nationalstrassen ist unterschiedlich. Kurzlebige Anlageteile wie elektromechanische Ausrüstungen und Beläge weisen eine durchschnittliche Lebensdauer von 15 Jahren auf, während Tragwerkskonstruktionen von Brücken eine gut doppelt so lange Lebensdauer erreichen. Für einen optimierten baulichen Unterhalt muss die Lebensdauer der einzelnen Anlageteile so aufeinander abgestimmt werden, dass die notwendigen Unterhaltsarbeiten konzertiert ausgeführt werden, ohne unnötigerweise die erwartete Restlebensdauer zu verkürzen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Unterhaltsoptimum erreicht werden kann, wenn im Durchschnitt alle fünfzehn Jahre konzertierte Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Gleichzeitig werden auch notwendige Anpassungen vorgenommen. Diese Arbeiten sind in der Regel mit einem hohen Bedarf an Planung und finanziellen sowie personellen Ressourcen verbunden. Durch die Kombination der Unterhalts- und Anpassungsarbeiten können Synergien optimal genutzt und die Anzahl der Baustellen verringert werden. Dies wiederum führt zu einer geringeren Beeinträchtigung des Verkehrs. Die so genannte «Unterhaltsplanung Nationalstrassen (UPlanNS)» gibt vor, wie diese Arbeiten zu planen, zu koordinieren und durchzuführen sind31.
Anpassung
Ziel der Anpassung ist die Erfüllung der Vorgaben aus Gesetzen, Richtlinien und Normen. Aktuell werden die Ausgaben für Anpassungen in der Bundesrechnung unter der Rubrik «Ausbau» erfasst. Zur besseren Unterscheidung und insbesondere weil es sich bei den Anpassungen nicht um Kapazitätsausbauten handelt, wird im vorliegenden Bericht entsprechend differenziert. Die Anpassungen sind sowohl
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