Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/93: Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 · 24 Seiten

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ben oder Mehreinnahmen finanzieren wolle. Auch die CVP, FR und VS führen aus, dass die Ausgaben für die olympischen Spiele nicht auf dem Rücken von anderen Bereichen gemacht werden dürfen.

CP erachtet es als positiv, dass der Bund sich bereits in dieser Phase um die diversen finanziellen Fragestellungen kümmert, welche sich aus einer Kandidatur ergeben können. CP habe jedoch festgestellt, dass dem Organisationsbudget noch weitere voraussichtliche Kosten anzufügen seien.

Die SP ist davon überzeugt, dass sich die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen lediglich auf die Phasen kurz vor, während und nach der Durchführung der Winterolympiade beschränken. Bisherige Erfahrungen würden zeigen, dass Winterspiele kaum mit einem dauerhaften Nutzen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft verbunden seien. Ausserdem sei es problematisch, dass die heute zur Diskussion stehenden Lösungsansätze bei der Erarbeitung der Detailkonzepte wesentliche Änderungen erfahren können. Damit werde ein Blankocheck für jegliche nachträgliche Änderung erteilt (so auch GPS, VCS, mw, CIPRA, SVS, SL, vbu, Pro Natura).

GPS, VCS, mw, CIPRA, SVS, SL und vbu sind der Meinung, dass es keine Gründe gäbe, davon auszugehen, dass die tatsächlich anfallenden Kosten nicht höher sein würden. Dies dürfte umso mehr zutreffen, wenn den Versprechungen nach besonders nachhaltigen Spielen Rechnung getragen werde. Weiter würden Garantien fehlen, dass private Investitionen auch tatsächlich getätigt würden und Hinweise, ob und in welchem Rahmen allenfalls mit Zusatzkosten für die Kandidatur zu rechnen sei.

WWF, VCS, mw, CIPRA, SVS, SL, vbu und Pro Natura beantragen, dass von Beiträgen des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 abgesehen werde. Im Falle, dass sich der Bundesrat für eine Finanzierung entscheiden sollte, fordert der WWF, dass der Bundesrat Kriterien für die Beiträge des Bundes definiere und Ziele mit Massnahmen für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität und der Schutzgebiete, sowie für die CO2-Emissionen und den Ressourcenverbrauch des Anlasses sowie für das Vermächtnis nach den Spielen konkretisiere.

Die SPV bejaht die beiden Verpflichtungskredite für die Kandidatur und Durchführung im Gesamtbetrag von 1,030 Milliarden Franken. Diese müssten unbedingt eingehalten werden. Damit es nicht zu einem Verdrängungseffekt von anderen Aufgaben und Projekten komme, werde der Vorschlag der CVP begrüsst, dass die Olympiamilliarde über einen längeren Zeitraum sozusagen vorfinanziert werde, indem zwischen 2016 und 2022 jährlich 150 Millionen für diesen einmaligen Grossanlass im Winter 2022 auf die Seite gelegt würden. Zudem müsse geregelt werden, wie mit einer Kreditüberschreitung aufgrund von nicht vorhersehbaren Entwicklungen und Ereignissen umgegangen werde (so auch economiesuisse). Auch Pro Natura weist darauf hin, dass die Frage, wer ausser dem Bund ein allfälliges grösseres Defizit übernehmen könnte und würde, ungeklärt bleibe.

SAB ist der Meinung, dass es in der Botschaft klare Aussagen zur Finanzierung des Verkehrsbereiches brauche. In Bezug auf die 1.03 Milliarden Franken, die bereit gestellt würden, müsse klarer aufgezeigt werden, welcher Nutzen für die Schweiz anfalle. Es sei zentral, dass für den NIV-Prozess genügend Mittel bereitgestellt und gesichert werden, damit dieser Prozess weiter gehen könne.

Gemäss SGV müsse ausdrücklich festgehalten werden, dass der Kanton Graubünden keine Verpflichtung zur Übernahme des Defizits treffe.

4.2 Stellungnahmen zum Bundesbeschluss Artikel 1 Verpflichtungskredit für die Kandidatur

GR wünscht sich eine Ergänzung von Art. 1 Abs. 3 lit. a in dem Sinne dass „sich der Kanton Graubünden, zusammen mit den Gemeinden St. Moritz und Davos, und Swiss Olympic je mit insgesamt mindestens 15 Millionen Franken an den Kosten der Kandidatur beteiligen; und“.

CP und Travail Suisse erachten den Verpflichtungskredit für die Kandidatur von CHF 30 Millionen nicht als unangemessen und begrüssen diesen grundsätzlich.

Der SGB spricht sich gegen den Bundeskredit für die Unterstützung der Kandidatur aus.