Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/93: Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 · 24 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1 Ausgangslage
Der Bundesrat beabsichtigt, den eidgenössischen Räten einen Verpflichtungskredit von 30 Milliionen Franken für die finanzielle Unterstützung der Kandidatur für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 zu beantragen. Der Entscheid über die Beitragsleistung des Bundes an die Kandidatur stellt ein politisches Präjudiz mit potentiell erheblichen finanziellen Folgen dar.
Aus diesem Grund beabsichtigt der Bundesrat, mit gleichem Beschluss bereits einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 Milliarde Franken zu beantragen. Mit diesem Kredit soll – im Falle eines Zuschlags durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) – die Deckungslücke des Durchführungsbudgets finanziert werden.
Mit Beschluss vom 17. Oktober 2012 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bei den Kantonen und den interessierten Personen und Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zu den Beiträgen des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 durchzuführen. Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden nach dem Beschluss des Bundesrates auf der Webseite der Bundeskanzlei und des Bundesamtes für Sport (BASPO) publiziert. Die Adressaten1 der Vernehmlassung wurden dahingehend informiert. Am 30. Oktober 2012 wurde die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Bundesblatt publiziert2. Das Vernehmlassungsverfahren wurde aufgrund der Dringlichkeit konferenziell durchgeführt. Am 26. Oktober 2012 fand in Magglingen die erste, am 29. Oktober 2012 in Bern die zweite diesbezügliche Veranstaltung statt. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 29. Oktober 2012.
2 Vorbemerkungen
2.1 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Neben den Kantonen wurde die Konferenz der Kantonsregierungen, weitere Konferenzen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie 54 interessierte Organisationen und Verbände, gesamthaft 109 Vernehmlassungsadressaten und -adressatinnen, begrüsst. Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 59 Stellungnahmen ein (19 Kantone, die KdK, 39 interessierte Organisationen, Verbände und politische Parteien).3 Die Stellungnahme von CIPRA widerspiegelt die gemeinsame Haltung der folgenden Organisationen: Alpen-Initiative, Grimselverein, mw, Pro Natura, Rheinaubund, Schweizerische Greina-Stiftung, Schweizer Vogelschutz SVS, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL, VCS, WWF.
2.2 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht
Die Vernehmlassenden werden in der Regel mit Abkürzungen (vgl. Anhang 5.2) zitiert. Bei Institutionen, für die keine offiziellen oder mehrdeutige Abkürzungen vorliegen, wurden aus Praktikabilitätsgründen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen. Die Reihenfolge der Vernehmlassenden innerhalb einer Kategorie ist zufällig und drückt keine inhaltliche Wertung aus.
1 Vgl. Liste in Anhang 5.1.
2 BBl 2012 8530.
3 Vgl. Liste in Anhang 5.2.