Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/95: Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SRVG) · 66 Seiten

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sich die Vermögenswerte unrechtmässig angeeignet hat. Nicht verlangt wird hingegen, dass die unrechtmässige Aneignung bereits in diesem Stadium bewiesen ist19. Das Gesetz enthält keine Bestimmungen bezüglich Veräusserung, Einziehung, Übertragung oder anderweitige Umwandlung der beschlagnahmten Vermögenswerte. Diesbezügliche Massnahmen werden in anderen Gesetzen geregelt. Diese Massnahmen haben nicht die Bestrafung der betroffenen Personen, sondern die Sicherstellung der gesperrten Vermögenswerte zum Ziel.

Die Rückgabe von gesperrten Vermögenswerten erfolgt in einem separaten Prozess. Hierzu braucht es einen Einziehungsbeschluss („forfeiture order“). Die Vermögenswerte müssen auf ein deliktisches Verhalten zurückgeführt werden können.

Bezüglich Unterstützungsmassnahmen ist die Entsendung von Experten möglich. Kanada kann zudem betroffenen Ländern im Rahmen der Polizeikooperation informelle Informationen zur Verfügung stellen.

Mit Bezug auf ausserhalb des Strafrechts liegende Einziehungsmöglichkeiten liegt die Kompetenz bei den Provinzen. Will ein betroffener Staat ein Gesuch auf Einziehung ausserhalb des Strafrechts stellen, muss er dies via einen Anwalt direkt bei der zuständigen Provinz einreichen.

1.6.5 Fazit

Der Rechtsvergleich mit den untersuchten Ländern zeigt auf, dass viele von ihnen über diverse Rechtsgrundlagen verfügen, die in einem solchen Fall zur Anwendung gelangen können. Einige wenige haben erst kürzlich spezielle rechtliche Grundlagen erschaffen (so z.B. Kanada) oder die Überprüfung ihres gesetzlichen Rahmens angekündigt. Dazu gehört insbesondere das Vereinigte Königreich, welches im letzten Jahr einen klaren Wechsel seiner Politik durchmachte. Kein Land verfügt jedoch über ein ähnlich umfassendes Gesetz betreffend Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Potentatengeldern, wie es Gegenstand der vorliegenden Vorlage ist. Der Gesetzesentwurf spiegelt die reiche Erfahrung der Schweiz auf dem Gebiet der Rückerstattung von Potentatengeldern und kodifiziert die jahrzehntelange Praxis auf diesem Gebiet.

1.7 Gegenstand der neuen gesetzlichen Grundlage

Der neu zu schaffende Gesamterlass soll die bisherige Praxis der Schweiz im Bereich der Rückführung von Potentatengeldern abbilden. Es handelt sich dabei um diejenigen Massnahmen und Aktivitäten, welche im Rahmen der Schweizer Aussenpolitik im Verlauf der letzten 25 Jahre entwickelt worden sind. Diese sind abzugrenzen von präventiven Massnahmen, etwa im Bereich der Geldwäschereibekämpfung (s. oben Ziffer 1.2, Das Schweizer Dispositiv zur Abwehr und Rückführung von Potentatengeldern) sowie den Bereichen der Rechtshilfe und des Strafrechts. Diese werden vom vorliegenden Erlass nicht berührt.

19 Bewilligt wird das Gesuch, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind: die Person ist eine PEP im Verhältnis zum gesuchstellenden Staat; der Staat befindet sich in internen Tumulten oder einer unsicheren politischen Situation und entsprechende Massnahmen sind im Interesse der internationalen Beziehungen.