Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/95: Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SRVG) · 66 Seiten
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typischerweise um Aktivitäten aus dem Bereich der technischen Zusammenarbeit. Bei der Ausbildung und rechtlichen Beratung der zuständigen ausländischen Behörden ist z.B. an die Durchführung von Seminaren und Schulungen zum Rechtshilferecht und zum Schweizer Strafrecht zu denken. Unterstützungsmassnahmen können auch die Möglichkeit der Übernahme von Honoraren spezialisierter Anwälte, der Erteilung von Mandaten an oder der finanziellen Unterstützung von Institutionen wie z.B. dem in Basel ansässigen International Center for Asset Recovery (ICAR) oder der Stolen Asset Recovery Initiative (StAR) der Weltbank beinhalten. ICAR hat Pionierarbeit geleistet und wird dank seiner Unabhängigkeit und seines hervorragenden Rufes von vielen Staaten als Know-how Träger geschätzt und konsultiert. Die wichtigste Institution auf internationaler Ebene ist die Stolen Asset Recovery Initiative (StAR), welche 2007 gemeinsam von der Weltbank und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung UNODC gegründet wurde. Wie ICAR arbeitet auch StAR mit Entwicklungsländern und Finanzzentren bei der Geldwäschereibekämpfung und Rückführung von Potentatengeldern zusammen, vermittelt zwischen den beteiligten Parteien und bietet Ausbildungen an, um eine systematische und rasche Rückgabe gestohlener Vermögenswerte zu unterstützen.
Die Organisation von bi- und multilateralen Konferenzen und Treffen hat mehrere Ziele. Diese bestehen insbesondere in der Herstellung eines Wissenstransfers, aber auch in der Schaffung von Netzwerken und den Aufbau von auf Vertrauen beruhenden Direktkontakten zwischen den Justizbehörden. Wie sich immer wieder zeigt, ist ein regelmässiger und enger Dialog zwischen den zuständigen Behörden von ersuchendem und ersuchtem Staat ein Schlüsselfaktor für das Erzielen von Fortschritten bei der Rückführung von Vermögenswerten. Von Bedeutung sind weiter Expertentreffen zur Diskussion von aktuellen Fragen im Bereich der Rückführung von Potentatengeldern. So haben sich etwa die sogenannten Lausanne-Seminare, die die Schweiz seit 2001 regelmässig durchführt, als international anerkannte und geschätzte Plattform für den Austausch unter Experten etabliert.
Mit der Entsendung von Fachexperten hat die Schweiz in der Vergangenheit ebenfalls sehr gute Erfahrungen gemacht. Es handelt sich bei diesen Experten in der Regel um Praktiker aus der Justiz mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Aufklärung von komplexen Wirtschaftsdelikten und der Rechtshilfe. Diese können den Behörden des Herkunftsstaats bei der Untersuchung und der Aufklärung der Wirtschaftsdelikte zur Seite stehen, die Besonderheiten des Schweizer Rechtssystems darlegen und sie dabei unterstützen, vollständige und formal korrekte Rechtshilfeersuchen zu stellen. Die Entsendung kann via EDA-Expertenpool für zivile Friedensförderung oder durch Partnerorganisationen wie ICAR erfolgen.
Gemäss Absatz 3 koordiniert das EDA diese Massnahmen mit den anderen betroffenen Departementen in Bezug auf deren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Dadurch ist ein kohärentes Vorgehen im Gesamtinteresse der Schweiz sicher gestellt. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit geeigneten nationalen und internationalen Organisationen im Hinblick auf die Umsetzung der Massnahmen wird ebenfalls festgehalten. Auch hier ist in erster Linie an spezialisierte Institutionen wie ICAR oder die StAR-Initiative der Weltbank zu denken (vgl. Absatz 2).