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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten
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Auch die Konferenz der NFA Geberkantone, PLR-VD und CVCI würden es begrüssen, die so entstehenden Mehreinnahmen den Kantonen zu erstatten. Die CVP verweist in ihrer Stellungnahme auf diese Forderung der Kantone. Drei Kantone (NW, SH, SG) lehnen eine solche Rückverteilung hingegen explizit ab.
Die Städtische Steuerkonferenz ist der Auffassung, dass das Volumen der vertikalen Ausgleichsmassnahmen in Anbetracht der zu erwartenden Steuerausfälle lediglich den Effekt eines „Tropfens auf dem heissen Stein“ hat.
Der SGemV würde eine Aufstockung begrüssen, welche insbesondere den Leistungen der kommunalen Ebene im Bereich der Betreuung und Ansiedelung von Firmen Rechnung trägt.
Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz verlangt, dass bei einem Verzicht auf steuerpolitische Elemente zur Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts die entsprechenden „freiwerdenden Mittel“ zusätzlich und vollumfänglich zur Kompensation der Kantone eingesetzt werden. Der Kanton AG ist der Ansicht, dass der Bund bei einem Wegfall der steuersystematischen Elemente einen etwas höheren Beitrag zugunsten der Kantone ausrichten könnte.
5.3 Art des vertikalen Ausgleichs Zusammenfassung
Rund die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (62) äussert sich nicht spezifisch zu den Modalitäten des vertikalen Ausgleichs. 33 Stellungnahmen (u.a.
KdK/FDK-Mehrheit, zwei nationale Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft) befürworten als vertikalen Ausgleichskanal die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. 25 Stellungnahmen lehnen hingegen eine solche Verteilung der Ausgleichssumme ab und schlagen teilweise alternative Mechanismen vor.
Zustimmung
Eine knappe Mehrheit der Kantone (14; ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, BS, SH, AI, SG, VD, NE, GE) unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, den gesamten Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer zu erhöhen. Ebenso begrüssen zwei nationale Parteien (BDP, FDP) diesen Ausgleichsmechanismus. Auch fünf der gesamtschweizerischen Dachverbände und Organisationen (SGemV, Economiesuissse, SGV, SVDS, SwissHoldings) unterstützen den Vorschlag. 13 der übrigen Stellungnahmen (Konferenz der NFA-Geberkantone, PLR-VD, GastroSuisse, Gewerbeverband des Kantons Luzern, IHZ, SBMV, SVV, Scienceindustries, Amcham, ZHK, ZVDS, Schindler und VSEG) äussern sich ebenfalls zustimmend.
Ablehnung
11 Kantone (BE, GL, FR, SO, BL, AR, GR, AG, TG, VS, JU), sowie die SVP, CP und FER
lehnen den vorgeschlagenen Ausgleichsmechanismus ab. Der Kanton TI äussert keine explizite Ablehnung, betont aber die Auffassung, dass in erster Linie die von der Reform besonders betroffenen Kantone von den Ausgleichsmassnahmen profitieren sollten. Auch bei 13 der übrigen, nicht eingeladenen Stellungnahmen (JSVP, up!Schweiz, CCIG, Cgi, FGPF,
UAPG, USPI, VBSV, Verein Schweizer Steuerzahler, Ville de Genève, Tardy und Prof.
Oberson) stösst eine Erhöhung des gesamten Kantonsanteils bei auf Ablehnung. Gemäss Prof. Schaltegger et al. schafft eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer eine Haftungsgemeinschaft von Bund und Kantonen, was in mehrfacher Hinsicht problematisch sei.
Weitere Anmerkungen
a) Gemeindespezifische Äusserungen