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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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 Zwei gesamtschweizerische Dachverbände (SSV, SGemV), die Städtische Steu-

erkonferenz, drei Verbände (VBSS, VSEG, ZVDS) sowie sieben Gemeinden (Municipalité de Lausanne, Ville de Genève, Gemeinde Ittigen, Stadt Schaffhau-

sen, Stadt Schlieren, Stadt Thun, Gemeinde Wallisellen) verlangen, dass neben

den Kantonen auch die Kommunen in die vertikalen Ausgleichsmassnahmen einbezogen werden. Konkret schlägt der SSV vor, das Mehrwertsteuergesetz so anzupassen, dass die von den Gemeinwesen bezahlten Vorsteuern voraussetzungslos rückerstattet werden. Die Städtische Steuerkonferenz, der VBSS sowie die Städte Schaffhausen und Schlieren unterstützen diesen Vorschlag.

 Falls der Bund nicht vorsieht, die Lasten der Gemeinden gemäss diesem Vorschlag

direkt auszugleichen, soll der Bund die Kantone nach Ansicht des SSV und der Stadt Schaffhausen verpflichten, einen Teil der jeweiligen kantonalen Ausgleichssumme den Kommunen zu erstatten. Dieser Teil soll – unter Berücksichtigung der Bestimmungen der einzelnen Kantone und ihrer Gemeinen – mindestens 50 Prozent betragen. Auch der SGemV und VSEG erachten eine derartige kantonsinterne Kompensation als zwingend. Die Stadt Thun betont, dass die zugrundeliegende Befürchtung der Städte und Gemeinden berechtigt sei, dass die Reform auf kommunaler Ebene zu bedeutenden Einnahmeneinbussen führen wird, ohne dass substanzielle Kompensationsmassnahmen durch ihre Kantone gesichert sind.

 Auch die Ville de Genève wünscht, dass die Gemeinden direkt von den Aus-

gleichsmassnahmen profitieren. Diese Kompensation sollte gesetzlich geregelt werden. Die Municipalité de Lausanne teilt diese Auffassung (gesetzliche Regelung des Umfang und des Prinzips der Kompensation).

 Die Gemeinde Ittigen betont, dass die mit der Reform einhergehenden steuerli-

chen Mindereinnahmen ausgewogen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verteilt werden müssen. Die Gemeinde Wallisellen verlangt, dass mit den Ausgleichsmechanismen sichergestellt werden muss, dass die Steuerausfälle kompensiert werden können.

b) Verstärkte Betroffenheitsfokussierung

 Um eine verstärkte Betroffenheitsorientierung zu gewährleisten schlägt der Kanton

BS vor, zusätzlich zu einer Erhöhung des gesamten Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer gezielt denjenigen der juristischen Personen auf 25 Prozent zu erhöhen.

 Der Kanton TI, sowie sieben weitere Vernehmlassungsteilnehmer (Konferenz der

NFA Geberkantone, CCIG, Cgi, FGPF, Amcham, USPI, Municipalité de

Lausanne) sprechen sich dafür aus, dass der vertikale Ausgleich auf besonders betroffene Kantone fokussiert wird. Der Kanton TI verlangt, dass für solche Kantone als Übergangslösung ein spezifisches Kompensationsgefäss geschaffen wird. Dabei sollten diejenigen Kantone, die von den steuerpolitischen Reformelementen unmittelbar profitieren, weder von diesem „Härtefall-Ausgleich“ noch von sonstiger direkter Unterstützung profitieren können. CP ist der Ansicht, dass man die vertikalen Ausgleichsmassnahmen mit einem zweiten Ausgleichsgefäss ergänzen könnte, wodurch gezielt die besonders betroffenen Kantone unterstützt werden sollen.

 Die FDP spricht sich dafür aus, dass eine weitergehende Betroffenheitsorientierung

erst nach eingehender Evaluation durch den Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs allenfalls wieder diskutiert werden soll.

 Bei einer allfälligen zusätzlichen Unterstützung der Kantone durch den Bund in soll-

te gemäss economiesuisse ein Verteilmechanismus geprüft werden, der stärker auf die steuerlich besonders betroffenen Kantone fokussiert ist. Nach Ansicht von economiesuisse wäre diesbezüglich die Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs eine sachgerechte Lösung.