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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten
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Die CVP plädiert dafür, dass der zeitliche Rahmen und die genaue Verteilung der vertikalen Ausgleichsmassnahmen im Konsens aller Kantone erfolgen soll.
Die SPS verlangt, dass nur jenen Kantonen die vollumfängliche Erhöhung des Kantonsanteils zugesprochen wird, die eine festgesetzte steuerliche Minimalbelastung juristischer Personen nicht unterschreiten. Diese Ausgestaltung ist nach Ansicht der SPS dann umzusetzen, wenn auf die von der SPS geforderte höhere steuerliche Belastung juristischer Personen auf Bundesebene verzichtet werden würde.
SAB und Travail.Suisse verlangen, dass die VAM lediglich temporär entrichtet werden. SAB regt eine Übergangslösung an die mit einem Abbauplan versehen werden soll.
GastroSuisse ist der Ansicht, dass sichergestellt werden muss, dass die höhere Beteiligung der Kantone an der direkten Bundessteuer zur Senkung der kantonalen Gewinnsteuerbelastung eingesetzt wird. Eine solche Zweckbindung wird hingegen von drei Kantonen (AR, SG, TG) explizit abgelehnt.
5.4 Berücksichtigung der kantonalen Gewinnsteuerbelastung Zusammenfassung
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (88) äussert sich nicht spezifisch zu einem alternativen Verteilmechanismus, bei dem eine Abstufung der vertikalen Ausgleichszahlungen in Abhängigkeit der kantonalen Gewinnsteuerbelastung erfolgt. 27 Stellungnahmen, darunter die KdK/FDK, 18 Kantone, drei gesamtschweizerische Parteien sowie ein gesamtschweizerischer Dachverband der Wirtschaft sprechen sich explizit gegen eine Abstufung aus. Lediglich zwei Vernehmlassungsteilnehmerinnen befürworten einen solchen Verteilmechanismus.
Zustimmung
SAB und GastroSuisse befürworten eine nach der jeweiligen kantonalen Gewinnsteuerbelastung abgestufte vertikale Ausgleichszahlung.
Ablehnung
Die KdK/FDK sowie 18 Kantone (ZH, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BL, SH, AR, AI,
SG, GR, AG, TG, VS), drei nationale Parteien (CVP, GLP, SVP) sowie der SGV und der SVDS lehnen einen alternativen Verteilmechanismus explizit ab, bei dem die Abstufung der vertikalen Ausgleichszahlungen in Abhängigkeit der kantonalen Gewinnsteuerbelastung erfolgt. Auch vier der übrigen Vernehmlassungsteilnehmer (Konferenz der NFA Geberkantone, IHZ, Verein Schweizer Steuerzahler, Tardy) sprechen sich gegen einen solchen Ausgleichsmechanismus aus.
Weitere Anmerkungen
Der betreffende Mechanismus erscheint SwissHoldings und Scienceindustries nicht zielführend und zudem politisch nicht mehrheitsfähig. Auch Schindler erachtet einen entsprechend der Gewinnsteuerbelastung abgestuften vertikalen Ausgleich als nicht mehrheitsfähig. Eine explizite Ablehnung äussern diese Vernehmlassungsteilnehmer aber nicht. STV bezweifelt den Nutzen einer solchen Massnahme.