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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht
b) Einführung von Untergrenzen für die Zeta-Faktoren: Die Mehrheit der KdK/FDK, fünf Kantone und drei weitere Stellungnahmen fordern die Einführung von Untergrenzen für die Zeta-Faktoren, die im Rahmen der Gesetzgebung festzulegen seien. Ein Kanton möchte diese Untergrenze durch den Bundesrat festlegen lassen, eine Partei schlägt eine politische Festlegung vor. Eine Minderheit der KdK/FDK sowie sieben Kantone möchten den Zeta-Faktor für ordentlich besteuerte Gesellschaften bereits bei Inkrafttreten der Bestimmungen auf mindestens 50 Prozent festlegen.
Eine Minderheit von KdK/FDK, acht Kantone sowie die Konferenz der NFA-Geberkantone und eine kantonale Partei lehnen Untergrenzen für die Zeta-Faktoren ab.
c) Festlegung der Dotation in der Übergangsphase: Die KdK/FDK, neun Kantone sowie eine weitere Stellungnahmen befürworten explizit das Verfahren zur Festlegung der Dotation in der Übergangsperiode. Zwei Kantone fordern eine laufende Überprüfung bzw. Anpassung. Die Fortschreibung der Dotation wird durch einen Kanton abgelehnt.
d) Ausgleich übermässiger Belastungen in der Übergangszeit bzw. Garantie eines frankenmässigen Mindestausstattungziels: Der Ausgleich übermässiger Belastungen in der Übergangszeit wird von KdK/FDK sowie sieben Kantonen explizit befürwortet. Ein Kanton fordert eine laufende Prüfung dieses Ausgleichs. Explizit begrüsst wird die Garantie eines frankenmässigen Mindestausstattungsziels durch einen Kanton und eine Regierungskonferenz. Auf Ablehnung stösst das Mindestausstattungsziel in den Stellungnahmen von zwei Kantonen und einer weiteren Stellungnahme.
e) Fragen der Übergangsphase: Zwei Kantone und eine kantonale Partei sprechen sich für eine Anpassung des Ressourcenausgleichs bereits in der Anfangsphase der USR III aus. Zwei Stellungnahmen regen zusätzliche Beiträge für die negativ betroffenen Kantone an. Fünf Stellungnahmen fordern zudem, dass der spezifischen Situation der Kantone (und Gemeinden) besser Rechnung getragen wird. Drei Kantone, eine Partei und zwei weitere Stellungnahmen äussern ihre Bedenken bezüglich der Übergangsregelung bzw. des damit verbundenen langen Zeithorizonts.
a) Einführung von Zeta-Faktoren
Zustimmung
Die KdK/FDK sowie die grosse Mehrheit der Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, NE, JU) befürworten die vorgeschlagene Einführung von zwei Faktoren für die Gewichtung der Gewinne juristischer Personen. Ebenso wird die im Bericht beschriebene Anpassung des Ressourcenausgleichs grundsätz-
lich unterstützt durch BDP, CVP, FDP, GLP, SP, SGemV, SSV, economiesuisse, SGV, SGB, FER, Treuhand-Kammer, Swissholdings, Konferenz der NFA-Geberkantone, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, CVCI, Gewerbeverband Kanton LU, HKBB, IHZ, SVV, Scienceindustries, SOHK, Amcham, UAPG, Zürcher Handelskammer, ZVDS, Schindler, Stadt Schaffhausen, Stadt Schlieren, Prof. Schaltegger et al.
In Abweichung vom vorgeschlagenen Mechanismus sprechen sich die Kantone VD und GE wie auch PLR-VD dafür aus, dass nur ein Zeta-Faktor eingeführt wird für sämtliche Gewinne der juristischen Personen.
Gemäss Kanton ZH und der Konferenz der NFA-Geberkantone sollen die Zeta-Faktoren nicht für eine Beitragsperiode fixiert werden, sondern ab 2030/2031 für deren Berechnung ein rollender Durchschnitt für die aktuellsten sechs Jahre verwendet werden.
Der Kanton ZG fordert, dass im Falle der Einführung einer Tonnage Tax ein dritter Zeta-Faktor einzuführen wäre, falls die relative Ausschöpfung dieser Erträge wesentlich von der übrigen Ausschöpfung abweichen würde.
KdK/FDK sowie die Kantone LU, GL, TG, VS sind einverstanden mit der Änderung des Fi-LaG, um die Berechnung des Ressourcenpotenzials anzupassen. Sie sowie ZG verlangen über die bestehenden Fachgruppen Qualitätssicherung und Wirksamkeitsbericht in die Erarbeitung der Verordnung einbezogen zu werden. GR regt an, dass die zentralen Eckwerte (Volumen der VAM, Mittelverteilung auf die Kantone, Gewichtung der steuerbaren Unter-