Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 20 Seiten
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BS 146.0 705 146.0 705 146.0705
BL 103.6 55 103.6 55 103.656
SH 108.4 129 108.5 130 108.4128
AR 81.4 -600 81.4 -599 81.4 -600
AI 83.3 -505 83.3 -506 83.3 -505
SG 75.0 -970 75.0 -969 75.0 -971
GR 83.6 -489 83.6 -490 83.6 -489
AG 85.1 -418 85.1 -417 85.1 -418
TG 75.4 -941 75.5 -941 75.4 -941
TI 92.4 -142 92.4 -141 92.4 -142
VD 119.6 301 119.6 300 119.7301
VS 69.2 -1'362 69.1 -1'364 69.2 -1'360 NE 89.5 -238 89.5 -236 89.5 -239 GE 153.2 815 153.1 815 153.2815
JU 60.9 -2'004 60.9 -2'005 60.8 -2'003
4.2 Ausgestaltung der Box
Der Anteil der Gewinne aus Lizenzerträgen hängt stark von der Ausgestaltung der Box und der Ertragsstruktur der Unternehmen ab. Für die Schätzungen wurden in ausgewählten Kantonen die wichtigsten Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus genauer analysiert. Die hochgerechneten Resultate und die Annahmen über Mitnahmeeffekte und Abwanderung führten zu den hier verwendeten Daten. In diesem Abschnitt soll untersucht werden, wie sich eine andere Aufteilung von Boxengewinnen und ordentlichen Gewinnen auf den Ressourcenausgleich auswirkt.
Bei der Simulation wurde angenommen, dass etwa 34 Prozent der Auslandgewinne von Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus Lizenzerträge sind. Für die Sensitivitätsanalyse wurde dieser Anteil um 10 Prozentpunkte variiert. Kantone mit einem hohen Anteil an privilegiert besteuerten Gesellschaften profitieren grundsätzlich von einem hohen Prozentsatz, da ein überdurchschnittlicher Anteil ihrer Gewinne nur reduziert in das Ressourcenpotenzial einfliesst.
Die Abbildungen 4.1, 4.2 und die Tabelle 4.2 zeigen, dass auch hier die Auswirkungen gering sind. Einzig bei Kantonen, welche einen grossen Anteil an Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus besitzen sind zwischen den drei Berechnungen Unterschiede ersichtlich.