Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 20 Seiten

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Steuerliche Ausschöpfung bei natürlichen Personen

Einkommenssteuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden

+ Kantonsanteil an der DBSt auf Einkommen natürlicher Personen

+ Quellensteuereinnahmen

+ Vermögenssteuereinnahmen

= Fiskaleinnahmen von natürlichen Personen

Massgebende Einkommen natürlicher Personen

+ Massgebende quellenbesteuerte Einkommen

+ Massgebende Vermögen

= Steuerbemessungsgrundlage natürliche Personen

Fiskaleinnahmen von natürlichen Personen

÷ Steuerbemessungsgrundlage natürlicher Personen

= Ausschöpfung natürlicher Personen

2 Auswirkungen der Einführung der Zeta-Faktoren

Die Simulationen für die Auswirkungen der Abschaffung der Beta-Faktoren und der Einführung der Zeta-Faktoren auf den Ressourcenausgleich wurden mit den Daten des Ressourcenausgleichs 2014 durchgeführt (Bemessungsjahre 2008–2010). Somit handelt es sich um statische Simulationen, weil allfällige Ab- und Zuwanderungen von Steuersubstrat nicht berücksichtigt wurden. Trotzdem mussten offizielle Zahlen an das Umfeld nach Umsetzung der USR III angepasst werden. Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:

• Die Gewinne der juristischen Personen der einzelnen Kantone innerhalb und ausserhalb der Box wurden geschätzt (vgl. Anhang 1).

• Die steuerlichen Ausschöpfungen der ordentlich besteuerten Gewinne juristischer Personen wurde auf 16% festgelegt, jene innerhalb der Box auf rund 10%. Diese Annahmen decken sich mit denjenigen zu den vertikalen Ausgleichsmassnahmen.

• Für die steuerliche Ausschöpfung der Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen wurde der Mittelwert der Jahre 2008 – 2010 (26,7%) verwendet.

• Es wurde ein Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 20.5% unterstellt, d.h. die für die vertikalen Ausgleichsmassnahmen vorgesehene Erhöhung des Kantonsanteils wurde mitberücksichtigt.