Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 20 Seiten
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Steuerliche Ausschöpfung bei natürlichen Personen
Einkommenssteuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden
+ Kantonsanteil an der DBSt auf Einkommen natürlicher Personen
+ Quellensteuereinnahmen
+ Vermögenssteuereinnahmen
= Fiskaleinnahmen von natürlichen Personen
Massgebende Einkommen natürlicher Personen
+ Massgebende quellenbesteuerte Einkommen
+ Massgebende Vermögen
= Steuerbemessungsgrundlage natürliche Personen
Fiskaleinnahmen von natürlichen Personen
÷ Steuerbemessungsgrundlage natürlicher Personen
= Ausschöpfung natürlicher Personen
2 Auswirkungen der Einführung der Zeta-Faktoren
Die Simulationen für die Auswirkungen der Abschaffung der Beta-Faktoren und der Einführung der Zeta-Faktoren auf den Ressourcenausgleich wurden mit den Daten des Ressourcenausgleichs 2014 durchgeführt (Bemessungsjahre 2008–2010). Somit handelt es sich um statische Simulationen, weil allfällige Ab- und Zuwanderungen von Steuersubstrat nicht berücksichtigt wurden. Trotzdem mussten offizielle Zahlen an das Umfeld nach Umsetzung der USR III angepasst werden. Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:
• Die Gewinne der juristischen Personen der einzelnen Kantone innerhalb und ausserhalb der Box wurden geschätzt (vgl. Anhang 1).
• Die steuerlichen Ausschöpfungen der ordentlich besteuerten Gewinne juristischer Personen wurde auf 16% festgelegt, jene innerhalb der Box auf rund 10%. Diese Annahmen decken sich mit denjenigen zu den vertikalen Ausgleichsmassnahmen.
• Für die steuerliche Ausschöpfung der Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen wurde der Mittelwert der Jahre 2008 – 2010 (26,7%) verwendet.
• Es wurde ein Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 20.5% unterstellt, d.h. die für die vertikalen Ausgleichsmassnahmen vorgesehene Erhöhung des Kantonsanteils wurde mitberücksichtigt.