Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 20 Seiten
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5.2 Verteilung des Ergänzungsbeitrags
Grundlage für die Berechnung des Ergänzungsbeitrags sind die massgebenden eigenen Ressourcen (SSE pro Einwohner vor Ausgleich) jedes Kantons im Jahr 2021, dem letzten Referenzjahr in welchem alle Bemessungsjahre aus dem alten System stammen (schwarze Säulen in Abbildung 4.2). Dazu werden die Ausgleichszahlungen des aktuellen Referenzjahres addiert (dunkelgraue Säulen). Die Mittel aus dem Ergänzungsbeitrag werden nun vollständig auf die ressourcenschwächsten Kantone aufgeteilt (hellgraue Säulen). Dies erfolgt so, dass alle Kantone, welche Ergänzungsbeitrag erhalten, den gleichen standardisierten Steuerertrag nach Ausgleich besitzen. Damit wird angestrebt, dass alle Kantone das Mindestausstattungsziel erreichen.
In welchem Umfang die ressourcenschwachen Kantone vom Ergänzungsbeitrag profitieren ist in Abbildung 5.2 dargestellt. Die Berechnungen basieren wiederum auf den Daten für das Referenzjahr 2014: Grundlage für den Ergänzungsbeitrag ist die durchschnittliche SSE pro Einwohner gemäss den effektiven Werten 2014; diese Werte wurden dann mit den Simulationen gemäss Ziffer 2 verglichen. Alle Kantone erreichen die 85% bereits ohne Ergänzungsbeitrag. Beim Vergleich zwischen den Kantonen Bern und Freiburg fällt aber auf, dass die eigenen Mittel des Kantons Freiburg vor Ausgleich höher sind als diejenigen von Bern. Durch die Einführung der USR III steigt aber der Ressourcenindex von Freiburg deutlich an und damit sinken die Ausgleichszahlungen. Beim Kanton Bern ist gerade das Gegenteil der Fall. Dies führt dazu, dass die eigenen Mittel des Kantons Bern nach Ausgleich deutlich höher sind als diejenigen von Freiburg. Letzterer erreicht sogar die Zielgrösse nur äusserst knapp. Der Ergänzungsbeitrag führt in diesem Fall dazu, dass die finanziellen Verluste von Freiburg aufgrund der USR III kompensiert werden und der Kanton nach Ressourcenausgleich und Ergänzungsbeitrag gleich viele Mittel zur Verfügung hat, wie der vorher ressourcenschwächere Kanton Bern.
Abbildung 5.2: Auswirkungen von Ressourcenausgleich und Ergänzungsbeitrag 8'500 8'000 7'500 7'000 Ergänzungsbeitrag 6'500 Ressourcenausgleich 6'000 SSE vor Ausgleich 85% 5'500 5'000