Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
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steuerlich immer geltend gemacht werden können, sieht der Vorschlag allerdings vor, dass Verluste aus Konzerngesellschaften im Umfang der Beteiligungsquote dann übernommen werden, wenn deren Abzugsfähigkeit bei der Konzerngesellschaft wegfällt. Diese Lösung kompensiert teilweise den aufgrund des Systemwechsels erfolgenden Wegfall von steuerwirksamen Kapitalverlusten und Abschreibungen auf Beteiligungen.
Während die direkte Freistellung in Bezug auf die Konzernstruktur neutral ist, erzeugt die indirekte Freistellung einen Anreiz in der Muttergesellschaft das Halten von Beteiligungen mit risikoarmen, stabilen Erträgen aus übriger Tätigkeit zu kombinieren und risikobehaftete und daher im Erwartungswert höhermargige Aktivitäten in (ausländischen) Tochtergesellschaften anzusiedeln. Aus Standortsicht ist dies nicht vorteilhaft, weil der Standort der Muttergesellschaft bei gutem Geschäftsverlauf bei der Tochtergesellschaft fiskalisch am Steueraufkommen und volkswirtschaftlich an der Wertschöpfung nicht partizipiert, aber bei ungünstigem Geschäftsverlauf in der Tochtergesellschaft das volle Risiko trägt.
3.3.2.7 Kantonale Gewinnsteuersenkungen
Kantonale Gewinnsteuersenkungen senken die statutarische und die effektive Durchschnittssteuerbelastung der betroffenen Gesellschaften. Dadurch verringert sich der Anreiz zur Gewinnverlagerung ins Ausland seitens bereits ansässiger Gesellschaften, und die Schweiz gewinnt als Standort für Neuansiedlungen an Attraktivität. Allerdings fallen bei kantonalen Gewinnsteuersenkungen hohe Mitnahmeeffekte seitens bereits ansässiger Unternehmen an. Dementsprechend ist diese Massnahme als Instrument zur Erhöhung der Standortattraktivität vergleichsweise teuer.
3.3.2.8 Übrige Massnahmen
Die Einführung der Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften und die Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren für ausgeschüttete Gewinne wirken sich im Allgemeinen nicht auf die Standortentscheidungen der Unternehmen aus. Die Massnahmen wirken sich lediglich auf die Wohnsitzwahl der Investoren aus. Hier beeinträchtigt die Kapitalgewinnsteuer die Wohnsitzwahl zu Ungunsten der Schweiz. Beim Teilbesteuerungsverfahren wird die Schweiz in Bezug auf den Wohnsitzwahlentscheid bei nicht qualifizierenden Investoren attraktiver und bei qualifizierenden Investoren weniger attraktiv. Im Vergleich zur Standortwahl der Unternehmen ist jedoch die Wohnsitzwahl der Investoren von untergeordneter Bedeutung.
3.3.3 Auswirkungen auf das Effizienzziel
3.3.3.1 Niedrige Steuerlast auf Grenzinvestitionen
Die Abschaffung der Steuerstatus nach Art. 28 StHG, der speziellen Ausscheidung bei Prinzipalgesellschaften und der Praxis zur Swiss Finance Branch erhöht zunächst die effektive Grenzsteuerbelastung. Diesem Effekt wirken verschiedene Reformmassnahmen entgegen.
Die Einführung der Lizenzbox senkt auf Ebene der Gewinnsteuer von Kantonen und Gemeinden die effektive Grenzsteuerbelastung, wenn die Investition ein Patent