Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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thesauriert, sofern im Fall der teilweisen oder vollständigen Veräusserung der Beteiligungsrechte die thesaurierten Gewinne als Kapitalgewinn steuerfrei vereinnahmt werden können.

Mit der Reform ist dies nicht mehr möglich, da Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Wertschriften auch besteuert werden, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden. Überdies bringt die Reform für bisher qualifizierende Beteiligte an Kapitalunternehmen in den meisten Kantonen ein höheres Teilbesteuerungsmass für ausgeschüttete Gewinne. Infolgedessen erhöht sich die Steuerbelastung für Eigentümer-Unternehmer-Beteiligten an einem Kapitalunternehmen. Dem steht jedoch die im Zuge der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III zu erwartende Gewinnsteuersenkung auf Stufe der Kantone gegenüber, so dass auf diesem Wege die Belastung der Beteiligten an Kapitalunternehmen wieder sinken und die Rechtsformneutralität wieder weitgehend realisiert sein dürfte.

Wahl der Finanzierungswege

Finanzierungsneutralität bedingt, dass die Wahl zwischen verschiedenen Finanzierungsformen steuerlich nicht verzerrt wird. Die Wahl zwischen Thesaurierung und Ausschüttung der Gewinne sollte nicht durch steuerliche Überlegungen beeinflusst werden (Gewinnverwendungsneutralität). Eigenkapital und Fremdkapital sollten steuerlich gleich behandelt werden (Kapitalstrukturneutralität).

Die nachfolgende Tabelle zeigt, durch welche Steuern die Finanzierungswege einer Grenzinvestition auf Unternehmens- und auf Haushaltsebene belastet werden.

Tabelle 18: Belastung der Finanzierungswege durch verschiedene Steuerarten:

Beteiligungsfinanzierung Selbstfinanzierung Fremdfinanzierung

Unternehmens- Gewinnsteuer Gewinnsteuer

ebene Kapitalsteuer Kapitalsteuer

Emissionsabgabe auf

Eigenkapital

Haushalts- Steuer auf ausgeschütteten Steuer auf Kapital- Steuer auf Zinsen ebene Gewinnen gewinnen

Vermögenssteuer Vermögenssteuer Vermögenssteuer

Auf Unternehmensebene bleibt die Fremdfinanzierung unbelastet, da die Fremdkapitalzinsen als Aufwand von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer abgezogen werden können. Erfolgt die Finanzierung mittels Eigenkapital, vermindert sich die Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer nicht, so dass die Eigenkapitalfinanzierung durch die Gewinnsteuer belastet wird. Die Kapitalsteuer erhöht diese Belastung noch zusätzlich. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital wird nur auf von aussen zugeführtem Eigenkapital erhoben und belastet daher nur die Beteiligungsfinanzierung, während die Selbstfinanzierung von dieser Abgabe unberührt bleibt. Auf Unternehmensebene ergibt sich somit das Bild, dass die Beteiligungsfinanzierung den teuersten Finanzierungsweg darstellt, gefolgt von der Selbstfinanzierung, wohingegen die Fremdfinanzierung steuerlich unbelastet bleibt. Die Steuerbelastung auf Unternehmensebene ist relevant für inländische Investoren, die auf der Haushaltsebene nicht steuerpflichtig sind wie z.B. institutionelle Investoren, sowie für ausländische Investoren.

Bei inländischen natürlichen Personen kommt überdies die Belastung durch die Steuern auf Haushaltsebene hinzu. Dabei belastet die Vermögensteuer die Finanzie-