Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 120Fedlex · Erläuternder Bericht
rungswege im Wesentlichen gleich. Eine gewisse Ungleichbehandlung kann hier aber durch die niedrige Bewertung nicht kotierter Aktien eintreten. Die Fremdkapitalzinsen werden von der Einkommenssteuer ungeschmälert erfasst, so dass die Einkommenssteuer die Fremdfinanzierung voll belastet. Dies gilt auch für die Beteiligungsfinanzierung, sofern der Investor nicht für die Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne qualifiziert. Kapitalgewinne bleiben im Allgemeinen steuerfrei, so dass die Selbstfinanzierung auf Haushaltsebene typischerweise nur durch die Vermögenssteuer belastet bleibt. Die kumulierte Belastung auf Unternehmens- und Haushaltsebene ergibt typischerweise die höchste Belastung für die Beteiligungsfinanzierung, während je nach Konstellation die Selbstfinanzierung oder die Fremdfinanzierung am niedrigsten besteuert werden.
Wie die grossen Unterschiede in der Grenzsteuerbelastungen der verschiedenen Finanzierungswege in der nachfolgenden Tabelle zeigt, ist die Finanzierungsneutralität im geltenden Recht schlecht erfüllt, da die einzelnen Finanzierungswege sehr unterschiedlich belastet werden. Bei der kumulierten Belastung auf Unternehmens- und Haushaltsebene erweist sich wegen der Steuerfreiheit der Kapitalgewinne die Selbstfinanzierung als die günstigste Finanzierungsform für Grenzinvestitionen. Für Investoren, welche für die Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne qualifizieren, wird sie in der Regel gefolgt von der Beteiligungsfinanzierung, die häufig günstiger ist als die Fremdfinanzierung. Bei nicht qualifizierenden Investoren ist demgegenüber die Beteiligungsfinanzierung wegen der Vorbelastung durch die Gewinnsteuer und der ungemilderten Besteuerung der Dividenden teurer als die Fremdfinanzierung.
Tabelle 19: Grenzsteuerbelastung alternativer Finanzierungswege durch die Gewinn- und die Einkommensteuer im geltenden Recht, 2012:
Beteiligungsfinanzierung Selbst- Fremd-
Qualifizierender Nicht qualifi- finanzierung finanzierung Investor zierender Investor
ZH Zürich 36.9% 52.7% 21.2% 40.0% BE Bern 39.3% 55.1% 23.4% 41.4% LU Luzern 25.3% 38.5% 12.1% 30.0% UR Altdorf 23.8% 36.9% 15.1% 25.6% SZ Schwyz 18.9% 33.7% 14.0% 23.0% OW Sarnen 23.2% 33.7% 12.7% 24.1% NW Stans 23.7% 34.7% 12.7% 25.2% GL Glarus 21.7% 42.5% 16.5% 31.2% ZG Zug 24.8% 34.5% 15.1% 22.9% FR Freiburg 33.9% 48.1% 19.6% 35.4% SO Solothurn 38.8% 49.6% 22.5% 34.9% BS Basel 36.8% 51.4% 22.2% 37.5% BL Liestal 37.5% 54.3% 20.7% 42.4% SH Schaffhausen 29.0% 41.9% 16.0% 30.9% AR Herisau 28.4% 38.8% 12.7% 30.0% AI Appenzell 23.1% 36.5% 14.2% 26.1% SG St. Gallen 30.7% 44.2% 17.1% 32.7% GR Chur 32.9% 43.7% 16.7% 32.4% AG Aarau 30.0% 46.7% 18.9% 34.3% TG Frauenfeld 32.7% 43.6% 16.4% 32.5%