Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 124Fedlex · Erläuternder Bericht
EU-Binnenmarkts ist, sind die Wettbewerbsregeln des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) - und damit auch die Regeln über die staatlichen Beihilfen - auf die Schweiz nicht anwendbar.
Die rechtlichen Überlegungen zur Vereinbarkeit der schweizerischen Regimes mit dem FHA, wie sie von der schweizerischen Seite angestellt wurden, hätten auch Gültigkeit bei einer Beurteilung der geplanten steuerlichen Reformmassnahmen.
3.4.3 Empfehlungen der OECD – BEPS-Aktionsplan
Der BEPS-Aktionsplan bezweckt mit seinen fünfzehn Aktionen, die Besteuerung der Unternehmensgewinne am Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit sicherzustellen, die internationale Nichtbesteuerung zu vermeiden und aggressive Steuerplanungen zu unterbinden. Als Ergebnisse sind Berichte über Probleme bzw. Lösungsansätze in spezifischen Bereichen, Empfehlungen zur Gestaltung nationaler Vorschriften, Änderungen an den Verrechnungspreisleitlinien bzw. am OECD-Musterabkommen sowie die Entwicklung eines multilateralen Instruments (multilaterale Konvention zur Änderung bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen) vorgesehen. Ob diese Ergebnisse zu Standards werden, ist zurzeit noch offen. Die ersten Ergebnisse hat das Fiskalkomitee der OECD im Juni 2014 für die Aktionen 1 (Lösung der mit der digitalen Wirtschaft verbundenen Besteuerungsprobleme), 2 (Neutralisierung der Effekte von Hybrid Mismatch Arrangements), 5 (Wirksamere Bekämpfung steuerschädlicher Praktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz), 6 (Verhinderung von Abkommensmissbrauch), 8 (Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen und Wertschöpfung immaterieller Werte), 13 (Überprüfung der Verrechnungspreisdokumentation) und 15 (Entwicklung eines multilateralen Instruments) genehmigt und am 16. September 2014 durch die OECD veröffentlicht. Die vorliegenden Ergebnisse werden jedoch aufgrund der Arbeiten anderer Aktionen teilweise noch angepasst werden müssen, da Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Aktionen bestehen. Nachfolgend werden alle Aktionen dargestellt.
Aktion 1 - Lösung der mit der digitalen Wirtschaft verbundenen Besteuerungsprobleme: Der Bericht zeigt die Besteuerungsprobleme im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft auf und stellt Lösungsoptionen vor. Gewisse technische Arbeiten werden weitergeführt.
Aktion 2 - Neutralisierung der Effekte von Hybrid Mismatch Arrangements: Die Empfehlungen für koordinierte unilaterale Gesetze und Steuerabkommen neutralisieren die Effekte von Hybrid Mismatch Arrangements.
Aktion 3 - Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (sog. CFC-Rules): Aktion 3 will die Regeln für Controlled Foreign Companies stärken, die einige Länder bereits heute anwenden. Dabei handelt es sich um Missbrauchsbestimmungen, die verhindern oder eindämmen sollen, dass ansässige Unternehmen in ausländische Tochtergesellschaften (insbesondere in Tiefsteuerländern) Gewinne anfallen lassen und so im Ansässigkeitsstaat Steuern vermeiden oder aufschieben. Mit den CFC-Regeln kann der Ansässigkeitsstaat eines Anteilseigners Gewinne einer in einem anderen Staat ansässigen Gesellschaft besteuern, ohne dass die Gewinne ausgeschüttet werden.
Die geplanten Empfehlungen könnten Mindeststandards für die Staaten darstellen, die CFC-Vorschriften in ihr innerstaatliches Recht aufnehmen wollen. Es wäre