Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/24: Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle - Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) · 17 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

L014-1150

5.5. Fazit

Die erste Nachprüfung bei Personenwagen, Motorrädern und gewissen andern Fahrzeugarten soll künftig bis Ende des sechsten Jahres stattfinden.

Die grössten Änderungen sind auf kantonaler Ebene notwendig, damit die neuen aktualisierten Prüfintervalle auch tatsächlich eingehalten werden. Die Kantone sollen weiterhin wählen, wie sie dieses Ziel erreichen. Um ihre Planung zu erleichtern, sollen die Zulassungsbehörden die Fahrzeuge künftig bis zu 6 Monate vor Ablauf des Prüfintervalls zur periodischen Nachprüfung aufbieten können. Vorbehalten bleiben die jährlich nachzuprüfenden Fahrzeuge, für welche das Aufgebot bis zu einem Monat vor Ablauf des periodischen Prüfintervalls möglich sein soll.

Zusätzlich sollen die Fahrzeugnachprüfungen nach Ablauf der vorgeschlagenen Übergangsfrist an Private delegieren werden müssen, wenn die Kantone die vorgegebenen Prüffristen anders nicht einhalten können.

Mit der geplanten Festlegung der letztmöglichen Prüftermine soll eine einheitliche Beurteilung der Einhaltung der periodischen Prüfintervalle ermöglicht werden.