Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/24: Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle - Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) · 17 Seiten
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L014-1150
Fahrzeugprüfung innert der vorgegebenen Frist
Die Fahrzeuge müssen innerhalb der durch die Vorschriften vorgegebenen Intervalle geprüft werden (Rechtsetzungsprojekt siehe Anhang).
5.2. Erweitern der Ressourcen bei den Kantonen
Wenn die Kantone die Prüfungen (inkl. der Gebührenerträge) weiterhin in ihren Zulassungsbehörden behalten wollen, so müssen sie die notwendigen Ressourcen bereit stellen, um die nach VTS vorgeschriebenen Intervalle einhalten zu können.
Nachfolgend sind Vor- und Nachteile des heutigen Systems mit kantonalen Prüfstellen aufgeführt:
Vorteil Nachteil
- bewährt - Investitionen nötig
- hohe Qualität - mehr Staatspersonal
- hohe Akzeptanz
- kundenfreundlich / kundennah
- Unabhängigkeit / keine Interessenskollision
- keine Wettbewerbsverzerrung
- hohe Auslastungsquote
- effiziente Logistik und Infrastruktur
- Nonprofit-Organisationen
- effiziente Lösung für den Kunden
5.3. Delegation, stärkerer Einbezug Dritter für die periodische Prüfungen
Die Delegation der Prüfungen an private Unternehmen soll helfen, den Prüfrückständen entgegen zu wirken. Die Zulassungsbehörde soll bei Prüfrückständen an Dritte delegieren müssen. Die Verpflichtung zu einer Delegation wird von der Arbeitsgruppe grundsätzlich gut geheissen, sofern die Zulassungsbehörde den Auftrag nicht mit den eigenen Ressourcen erfüllen kann. Die Aufsichtspflicht gegenüber den Delegationsbetrieben liegt bei den Zulassungsbehörden. Das gesamte Prüfwesen muss auch in den Delegationsbetrieben vorschriftskonform sein. Die Verantwortung für das Einhalten der Nachprüffristen obliegt nach wie vor der Zulassungsbehörde. Die Hauptaufgaben der Zulassungsbehörden sind das Aufbieten der Fahrzeuge sowie die Qualitätssicherung. Sie stellt die Schulung der internen und externen Mitarbeitenden sicher und sorgt für die Qualitätssicherung bei den Institutionen, an welche Prüfungen delegiert wurden. Ob jedoch in jedem Fall auch ein geeigneter Betrieb gefunden würde, konnte durch die Arbeitsgruppe nicht abschliessend beurteilt werden. Diese Delegationen könnten allenfalls Mehrkosten verursachen.
5.3.1. Kantonsübergreifende Delegation / Kooperation mit einer anderen kantonalen Zulassungsbehörde (Gebiet oder Personal)
Einmietung in bestehende Prüfinfrastrukturen anderer Kantone sowie eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Kantonen für eine möglichst effektive Fahrzeugprüfung.
Vorteil Nachteil
- siehe Ziffer 5.2 - siehe Ziffer 5.2
- Nutzung bestehender Prozesse und Infra- - ausserkantonale Gesetzesgrundlage
struktur
5.3.2. Benützen privater Prüfinfrastrukturen durch kantonale Verkehrsexperten
Private Organisationen oder Firmen stellen ihre Infrastruktur dem Kanton für die Fahrzeugprüfung zur Verfügung. Experten der Zulassungsbehörden führen die Nachprüfungen der Fahrzeuge bei diesen Organisationen durch (wird heute bereits durch verschiedene Kantone im Bereich der schweren Motorfahrzeuge erfolgreich umgesetzt).