Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/24: Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle - Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) · 17 Seiten
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L014-1150
2,6 bis 36,6 Prozent des zu prüfenden Fahrzeugbestandes.
Ausgangslage bei den Personenwagen und Motorrädern:
Von 4‘980‘730 Fahrzeugen mit der periodischen Prüfpflicht 4-3-2 liegen, unter Berücksichtigung einer Karenzfrist von 90 Tagen, bei 1‘305‘656 (26,8 %) Fahrzeugen Rückstände vor. Die Rückstände der einzelnen Kantone sind auch hier sehr unterschiedlich und liegen zwischen 10,5 und 37,9 Prozent des zu prüfenden Fahrzeugbestandes.
In einigen Kantonen werden seit jüngster Vergangenheit die Prüfkapazitäten mit der Zielsetzung des Abbaus der Rückstände ausgebaut.
Fazit: Viele kantonalen Zulassungsbehörden sind heute nicht in der Lage, die Fahrzeuge gemäss den in der Verordnung vorgeschriebenen Fristen nachzuprüfen. Es besteht Handlungsbedarf.
4.3. Informationen aus der Unfallstatistik
Mit Hilfe von Statistiken wurde den folgenden Fragestellungen nachgegangen:
- Welchen Einfluss haben die technischen Mängel an Fahrzeugen auf das Unfallgeschehen?
- Sind aus der Statistik Informationen verfügbar, die einen konkreten Beitrag zur Beantwortung der Frage "Änderung der Nachprüffristen" beisteuern können?
Mit dem Erlass der Verordnung über das Strassenverkehrsunfall-Register (SURV; SR 741.57) hat der Bundesrat die nötige Grundlage für die im Rahmen von Via sicura angestrebte Optimierung der Strassenverkehrsunfall-Statistik und deren Publikation durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) geschaffen. Alle Unfälle werden seit dem 1. Januar 2011 nach einheitlichen Kriterien im neuen Register erfasst.
Von total 54'171 Unfällen im Jahr 2012 wird nur bei 376 Fällen (0,69 %) ein technischer Mangel als Hauptursache angegeben.
Die erhobenen SURV-Daten basieren auf Polizeirapporten. Damit der Unfall überhaupt als "durch technischen Mangel verursacht" in der Strassenverkehrsunfall-Statistik deklariert wird, muss entweder der Fahrzeughalter dies beim Erstellen des Polizeirapportes erwähnen (Fehlfunktion des Systems) oder die Polizei wird auf Grund des Unfalls darauf aufmerksam. In dieser Statistik werden allerdings auch ausländische Fahrzeuge erfasst, auf deren Zustand die kantonalen Fahrzeugprüfungen keinen Einfluss haben.
Der Anteil „fahrzeugtechnischer Probleme“ bei Unfällen dürfte geringfügig höher liegen, wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) unter Hinweis auf ausländische Studien schätzt.
Zusätzliche Informationen wären u. E. aus den Versicherungsgutachten bzw. -unterlagen ersichtlich, die heute noch nicht in die Strassenverkehrs-Unfallstatistik einfliessen und damit nicht berücksichtigt werden konnten.
Selbst wenn eine allfällige Verlängerung der ersten Nachprüfintervalle zu mehr Fahrzeugmängeln führen würde, bedeutet dies nicht unmittelbar, dass diese Mängel auch mehr Unfälle zur Folge haben. Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin kann allfällige Mängel des Fahrzeugs durch seine Fahrweise kompensieren, elektronische Sicherheitssysteme warnen den Lenker bzw. die Lenkerin. Zudem stellt sich auch bei Vorliegen eines Fahrzeugmangels immer die Frage nach dem Kausalzusammenhang zwischen dem Mangel und der Unfallursache.
Die bfu hält in ihrem Faktenblatt zum Sicherheitsnutzen von Motorfahrzeugkontrollen fest, dass nur ausreichend nachgewiesen sei, dass durch die periodische Nachprüfung die Anzahl Mängel (und nicht der Unfälle) an den Fahrzeugen zurückgehen. Dass Motorfahrzeugkontrollen aber das Unfallrisiko senken, konnte bisher auch mittels Studien nicht schlüssig nachgewiesen werden.
Auch interne Überprüfungen des ASTRA ergaben keinen Unterschied der mängelbedingten Unfallhäufigkeit zwischen Kantonen, die bereits nach 4 und solchen, die erst nach 7 Jahren die Personenwagen erstmals nachprüfen.
Fazit: Eine Kausalität zwischen den Fahrzeugmängeln, der periodischen Nachprüfung und der Unfallhäufigkeit konnte nicht aufgezeigt werden. Selbst wenn die Fahrzeuge bei einer allfälligen Verlänge-