Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/26: 11.446 s Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz · 56 Seiten

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Gesellschaft hervorgegangen, das seit der Zeit des ersten Weltkriegs die Interessen der Auslandschweizer vertrat. Seit langem gilt die ASO als unbestrittene Interessenvertreterin der Auslandschweizergemeinschaft gegenüber den Schweizer Behörden. Hauptorgane der Stiftung sind der Auslandschweizerrat und die Geschäftsstelle. Die ASO wird von den Schweizervereinen sowie Dachorganisationen getragen, die von ihr anerkannt sein müssen; zurzeit existieren weltweit rund 750 schweizerische Vereinigungen. Da im Schoss der ASO eigenständige Vereine vernetzt sind und ihre Kräfte gebündelt werden, könnte die Organisation als eine Konföderation umrissen werden.

Es ist keine regulatorische Einflussnahme des Bundes auf die privatrechtliche Institution ASO vorgesehen. Das Gesetz erwähnt die ASO auf Grund ihrer Bedeutung als Organisation der Interessenvertretung und als Partnerin des Bundes, welche durch ihre Geschäftsstelle bestimmte Leistungen erbringt. Die finanzielle Unterstützung der ASO wird seit dem 7. Dezember 2011 im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zwischen EDA (Konsularische Direktion) und ASO geregelt. Durch eine enge Zusammenarbeit, die regelmässige Treffen einschliesst, bemühen sich die Partner, gemeinsam Lösungen für die Bedürfnisse der Auslandschweizergemeinschaft zu suchen und diese umzusetzen. Die Herausgabe der „Revue Suisse“ durch die ASO, die in Verträgen zwischen derselben und dem EDA geregelt ist, wird als Standard in elektronischer Form hergestellt. Die Wichtigkeit, die der Bund der Information der Auslandschweizergemeinschaft beimisst, ist durch ihre Erwähnung in Absatz 2 als eine der Zwecksetzungen von Finanzhilfen unterstrichen.

3.3 3. Titel: Schweizerschulen und weitere Formen der Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland

Artikel 40-54

[Im Sommer 2012 hat der Bundesrat den Entwurf für ein „Bundesgesetz über die schweizerische Bildung im Ausland“ in die Vernehmlassung gegeben. Es wird erwartet, dass er demnächst der Bundesversammlung eine entsprechende Botschaft unterbreitet. Aufgrund des engen thematischen Zusammenhangs sollten die Bestimmungen dieses Gesetzesentwurfes in den vorliegenden Entwurf integriert werden. Die SPK des Ständerats hat der zuständigen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des selben Rates vorgeschlagen, ihr den Gesetzesentwurf nach vorgenommener Beratung zuzustellen, damit er in das ASG integriert werden kann. Da zum Entwurf für ein „Bundesgesetz über die schweizerische Bildung im Ausland“ bereits eine Vernehmlassung stattgefunden hat, werden diese Bestimmungen hier nicht nochmals der Vernehmlassung unterbreitet.]