Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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Bst. g: Absatz 2 zählt abschliessend sechs Beiträge zur Finanzierung von Leistungen und zur Deckung von Kosten auf, die von den Beiträgen der versicherten Person abgezogen werden können, sofern sie im Reglement festgelegt sind und deren Bedarf ausgewiesen wird bzw. der Experte für berufliche Vorsorge die Erhebung empfiehlt. Mit Buchstabe g wird neu eine Abzugsmöglichkeit für Beiträge zur Finanzierung des Umwandlungssatzes eingeführt. Ziel dieses zusätzlichen Beitrages ist es, mehr Transparenz in der Beitragserhebung von Vorsorgeeinrichtungen zu schaffen und Quersubventionierungen zwischen Risiko- und Alterssparprozess zu vermeiden (vgl. hierzu Erläuterungen zu Art. 37 Abs. 2 Bst. b VE-VAG).

Art. 24a

Der Begriff "Rentenalter" wird durch den Begriff "Referenzalter" ersetzt.123

Art. 24f zweiter Satz

Da die Möglichkeit eines Aufschubes des Rentenbezugs bis zum 70. Altersjahr neu nicht mehr vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung abhängt, sondern durch das Gesetz garantiert wird, muss die Aufbewahrung der Daten bis zehn Jahre nach diesem Alter, also bis zur Vollendung des 80. Altersjahres, und nicht wie bisher des

75. Altersjahres, sichergestellt werden.

Art. 25 Abs. 2 (neu)

Mit der Strukturreform wurden im BVG neue Loyalitäts- und Integritätsbestimmungen für Verantwortliche von Vorsorgeeinrichtungen erlassen. Verantwortliche von Freizügigkeitseinrichtungen sind grundsätzlich ebenfalls den Bestimmungen über die Loyalität und Integrität unterstellt. Aufgrund der Eigenart ist es ihnen jedoch nicht möglich, diese Bestimmungen unverändert einzuhalten, weshalb eine analoge Anwendung sinnvoll ist. Beispielsweise erscheint eine strikte Anwendung von Artikel 48h BVV 2 nicht adäquat für Freizügigkeitseinrichtungen, welche von Banken gegründet wurden. Eine strikte Trennung von Personen, die mit der Geschäftsführung oder Vermögensverwaltung betraut sind und Personen, die im obersten Organ der Einrichtung vertreten sind würde dem sogar widersprechen, da ein Bankkunde genau wegen der engen Kundenbeziehung mit der Bank sein Guthaben an die von der Bank gegründete Freizügigkeitseinrichtung überträgt. Auch erscheint es zweckmässig, dass die Gründerbank Vertreter im obersten Organ der Einrichtung vorsehen kann, um die enge Beziehung zum Gründer, welcher als Garant der Einrichtung nach Aussen auftritt, zu unterstreichen. Entsprechend wird in der Verordnung eine entsprechende Ausnahmeregelung getroffen werden müssen.

123 Diese Bestimmung wird in der Vorlage "Vorsorgeausgleich bei Scheidung" materiell stärker abgeändert. Bei der Erstellung der Botschaft wird geprüft werden müssen, ob eine Koordinationsbestimmung notwendig ist um zu verhindern, dass die allfällige materielle Änderung im Rahmen der Vorlage "Vorsorgeausgleich bei Scheidung" durch die aktuelle Vorlage rückgängig gemacht wird.