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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 32

Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

Artikel: Sicherungsanlagen Ausgabe: 01.07.2010

AB 39.3.f Steuerung und Überwachung von Bahnübergängen

1 Bahnübergangsanlagen müssen die zeitliche Trennung von Schienen- und Strassen-

verkehr auf Bahnübergängen gewährleisten.

1.1 Hierzu haben sie:

a. die Bahnübergänge gegen das Befahren durch Zugfahrten und Rangierbewegungen zu schützen; oder

b. die Bahnübergänge für den Strassenverkehr zu sperren.

1.2 Die zeitliche Trennung muss auch bei Störungen der Bahnübergangsanlage sicher-

gestellt sein.

2 Bahnübergangsanlagen können nach zwei Prinzipien betrieben werden, die sich ins-

besondere bezüglich folgender Merkmale unterscheiden:

a. die Bahnübergangsanlage kann Fahrerlaubnisse über den Bahnübergang bei nicht gesperrtem Bahnübergang verhindern;

b. die Bahnübergangsanlage kann den Bahnübergang für den Strassenverkehr fehlersicher sperren.

Fortsetzung Blatt Nr. 33