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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 32
Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen
Artikel: Sicherungsanlagen Ausgabe: 01.07.2010
AB 39.3.f Steuerung und Überwachung von Bahnübergängen
1 Bahnübergangsanlagen müssen die zeitliche Trennung von Schienen- und Strassen-
verkehr auf Bahnübergängen gewährleisten.
1.1 Hierzu haben sie:
a. die Bahnübergänge gegen das Befahren durch Zugfahrten und Rangierbewegungen zu schützen; oder
b. die Bahnübergänge für den Strassenverkehr zu sperren.
1.2 Die zeitliche Trennung muss auch bei Störungen der Bahnübergangsanlage sicher-
gestellt sein.
2 Bahnübergangsanlagen können nach zwei Prinzipien betrieben werden, die sich ins-
besondere bezüglich folgender Merkmale unterscheiden:
a. die Bahnübergangsanlage kann Fahrerlaubnisse über den Bahnübergang bei nicht gesperrtem Bahnübergang verhindern;
b. die Bahnübergangsanlage kann den Bahnübergang für den Strassenverkehr fehlersicher sperren.
Fortsetzung Blatt Nr. 33