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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 34
Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen
Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Sicherungsanlagen Entwurf: 01.07.2014
(AB 39.3.f Steuerung und Überwachung von Bahnübergängen)
4 Bahnübergangsanlagen gemäss Ziff. 2 Buchstabe b
4.1 Wenn sich Zugfahrten oder Rangierbewegungen einem Bahnübergang nähern, ist
dieser für den Strassenverkehr fehlersicher zu sperren.
4.1.1 Kann für Rangierbewegungen die fehlersichere Sperrung des Strassenverkehrs
durch die Bahnübergangsanlage nicht gewährleistet werden, sind betriebliche Massnahmen zur zeitlichen Trennung von Schienen- und Strassenverkehr zu treffen.
4.2 Bei Störungen:
a. sind bei Schrankenanlagen alle Schlagbäume fehlersicher zu schliessen;
b. ist bei Lichtsignalanlagen ohne Schlagbäume der gestörte Zustand gegenüber dem Strassenverkehr fehlersicher anzuzeigen.
4.3 Zur Sicherstellung der Störungsbehebung sind diese Bahnübergangsanlagen mit
einer automatischen Störungsmeldung auszurüsten.
Fortsetzung Blatt Nr. 35