Vorlage
Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 140Fedlex · Vorlage
Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 43
Abschnitt: Elektrische Anlagen Ausgabe:
Artikel: Planung und Bau 01.07.20122
014
(AB 44.b Bahnstromverteilung und Kabel)
7 Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen bahneigener Übertragungsleitun-
gen mit Fahrleitungsanlagen
Bei Annäherungen, Parallelführungen und Kreuzungen bahneigener Übertragungsleitungen mit Fahrleitungsanlagen können die Abstände gemäss LeV Art. 99, Abs. 1, lit. a und Abs. 2 sowie Art. 101, Abs. 2 unterschritten werden, wenn genügende Sicherheit nachgewiesen wird.
7.1 Bei Annäherungen und Parallelführungen bahneigener Übertragungsleitungen mit
Fahrleitungsanlagen darf der 3m-Grundabstand gem. LeV Art. 99, Abs. 1, lit. a sowie Abs. 2 auf 1.5m reduziert werden.
7.2 Bei Kreuzungen bahneigener Übertragungsleitungen mit Fahrleitungsanlagen dürfen
die Kreuzungsabstände nach LeV Art. 81 beurteilt werden.